Frage an Ulrike Gottschalck von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gottschalck!
Sie antworteten H. W. am 8-3-2013 folgendes:
"Gleichwohl teile ich Ihnen gern meine persönliche Meinung mit. Aus meiner Sicht ist ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar"
Jetzt habe ich eine Frage an Sie als Bundestagsabgeordnete. Sie meinen, Rundfunk sei für die Öffentlichkeit", also Allgemeinheit, unverzichtbar (was ich übrigens nicht teile). Wenn es so ist, warum soll es mit einem Instrument (Beitrag) finanziert werden, das für einen persönlichen Vorzug gedacht ist?
Wenn Sie wirklich dieses Argument glauben, dass er für die Öffentlichkeit unversichtbar sei, warum kümmern Sie sich nicht, dass der Rundfunk mit Haushaltsmitteln (dem allgemeinen Steueraufkommen) finanziert werde?
Um zu vermeiden, dass Sie mit der Story kommen, es sei nicht möglich wegen der Unabhängigkeit des Rundfunks, verweise ich auf:
Sehr geehrte Frau Orthoi,
vielen Dank für die Zusendung des Links zum Interview mit dem früheren Verfassungsrichter Dieter Grimm, in dem er unter anderem begründet, warum er eine Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die schlechtere Alternative hält! Dieses Argument stützt die Gebührenfinanzierung, denn Herr Grimm begründet hier, warum das Grundrecht der Rundfunkfreiheit ansonsten gefährdet würde und beantwortet damit unter anderem auch Ihre Frage. Es geht nämlich gerade nicht um einen "persönlichen Vorzug" sondern um ein Angebot, dass Jedem und Jeder zugänglich ist. Wenn Sie meinen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei verzichtbar, haben wir hier in der Tat unterschiedliche Auffassungen. Ich verweise allerdings neben der Tatsache, dass das neue Rundfunkgebührenmodell von den Bundesländern erarbeitet und beschlossen wurde, nochmals auf meine Antwort an Herrn Welz: Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob man weitere "Härtefallregelungen" ausbauen kann. Diesbezüglich gibt es auch eine Reihe von Petitionen in den Ländern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gottschalck