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Ulrike Gottschalck
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Frage von Frederic B. •

Frage an Ulrike Gottschalck von Frederic B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gottschalck,

aus eigenem Interesse verfolge ich den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. "Kinderwunschgesetz" (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/378/37846.html). Können Sie erläutern, wann hier mit einer Beratung im Bundestag zu rechnen ist und wie Sie und Ihre Partei zu diesem Entwurf stehen, vor Allem vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung und der sinkenden Geburtenzahlen? Die finanzielle Belastung einer Kinderwunschbehandlung ist für meine Frau und mich nicht unerheblich. Eine Förderung des Kinderwunsches beruflich und privat mit beiden Beinen im Leben stehender Ehepaare sollte dem Staat meiner Meinung nach eigentlich ein Anliegen sein.

Mit freundlichem Gruß
Frederic Beister

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beister,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Kinderwunschförderungsgesetz (KiwunschG). Wir alle wünschen uns mehr Kinder in unserer Gesellschaft. Die moderne Reproduktionsmedizin hilft Paaren, ihren Kinderwunsch zu ermöglichen. Dies muss auch möglich sein, wenn Paare den Eigenanteil für die künstliche Befruchtung nicht aus eigenen Kräften aufbringen können. Dabei muss es auch egal sein, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb das Anliegen, dass allen Paaren, die sich für diesen Weg entscheiden, dieser Weg möglich sein muss. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass der Leistungsanspruch auch nicht-verheirateten Paaren zu gewähren ist und dass für Maßnahmen der reproduktiven Gesundheit auch außerhalb des SGB V nach Möglichkeiten zur Kostenübernahme gesucht werden muss.

Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, ergänzend zur 50-prozentigen Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen zukünftig noch eine 25-prozentige Mitfinanzierung durch den Bund zu gewährleisten, sodass die Kostenbeteiligung für Paare auf 25 Prozent sinkt. Sicher ist die Stoßrichtung des Entwurfes richtig, allerdings gibt es doch einige Vorbehalte. Beispielsweise die Frage, ob auch sehr wohlhabenden Paaren Mittel aus der Solidargemeinschaft gewährt werden sollten, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Am 01. April 2012 ist eine Richtlinie des Bundesfamilienministeriums über die "Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" in Kraft getreten. Im Bundestag ist der Gesetzentwurf, den sie ansprechen, derzeit noch nicht im Geschäftsgang. Ich informiere Sie aber gern, wenn es hier Neuigkeiten geben sollte. Senden Sie mir doch bitte Ihre Kontaktdaten an mein Berliner Büro.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gottschlack