Frage an Ulrike Gote von Florian K. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Gote,
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."
So steht es jedenfalls in unserem Grundgesetz. In der Realität wird der Schutz unserer Feiertage jedoch immer stärker ausgehöhlt. Der Wegfall des Buß- und Bettages oder die Ausnahmen bei den verkaufsoffenen Sonntagen seien hier als Beispiel genannt. Diese schleichende Entwicklung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der stetig zunehmenden Ökonomisierung aller Bereiche unserer Gesellschaft, die wirtschaftliche Interessen über das Wohl des Menschen stellt. In diesem Zusammenhang ist auch die geplante Änderung des bayerischen Feiertagsgesetzes kritisch zu sehen.
Wie stehen Sie zu der geplanten Änderung?
Mit freundlichen Grüßen
Florian Karl-David
Sehr geehrter Herr Karl-David,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen natürlich gerne beantworte.
Ich stimme Ihren Ausführungen über die Wichtigkeit der stillen Tage zu. So bin ich der Meinung, dass Sonntage und Feiertage nicht nur in der christlichen Tradition eine große Bedeutung haben, sondern allgemein jene Tage sind, die es den Menschen ermöglichen, freie Zeit miteinander zu verbringen. Bayern ist das Bundesland, in dem so oft wie in keinem anderen die Wirte und Veranstalter an den so genannten stillen Tagen die Musik abdrehen und ihre Türen zeitiger absperren müssen. Denn die gesetzliche Regelung sieht vor, dass an diesen neun Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt sind, wenn sie den diesen Tagen entsprechenden ernsten Charakter wahren. Für alle, die den religiösen Hintergrund und die christliche Tradition dieser Feiertage ernst nehmen, ist dies eine sinnvolle und verständliche Praxis. Und auch für alle anderen sollte diese Einschränkung im Prinzip tolerierbar sein.
Sinn und Wesen dieser Feiertage würde also verändert, würden sie einfach als arbeitsfreie Tage behandelt werden. Für die Gaststätten- und vor allem die Diskothekenbetreiber bedeuten diese Vorschriften jedoch Umsatzeinbußen. Besonders in Jahren, in denen die stillen Tage im November aufs Wochenende fallen, bekommen die Betreiber dies besonders empfindlich zu spüren. Andererseits profitiert die Gastronomie auch ganz erheblich von den zahlreichen bayerischen Feiertagen.
Ich halte die jetzt geplante Änderung des Feiertagsgesetzes nicht für sinnvoll, auch wenn ich durch sie den Schutz der stillen Tage nicht gänzlich in Frage gestellt sehe. Für diese Abstimmung gibt es übrigens seitens der Fraktion der Grünen keine Empfehlung, also keinen Fraktionszwang. Ich werde der Änderung nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Gote, MdL