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Ulrike Bahr
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Frage von Stefanie M. •

Wo bekommt man Unterstützung in der Elternzeit, wenn man die Inflationsprämie nicht bekommt?

Das Elterngeld ist so gering, mir fehlen 800€ im Monat, die Kosten laufen aber weiter, Kredite laufen weiter, der Lebensstandart ist noch höher, alles wird immer teurer.... die Inflationsprämie bekomme ich von meinem Arbeitgeber nicht....aber gerade jetzt wo man auch noch weniger bekommt, müssten die die wegen eines Babys zu Hause sind Unterstützung bekommen, oder nicht. Ich finde das echt enttäuschend. Da muss man sich nicht wundern das keiner mehr Kinder möchte von der Deutschen Bevölkerung.....den die bekommen nur ...........das ist echt traurig 😢

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Sehr geehrte Frau M.

die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst wurde diese den Beschäftigten im ÖD zugesprochen. Per Gesetz muss diese Vereinbarung jedoch erst auf Beamt:innen übertragen werden. Grundsätzlich kann ich Ihnen aber vorab folgendes mitteilen:

Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu. Sobald sie aber in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter eben kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung. Diese Leistung differenziert nicht nach Arbeitergeber/Unternehmen/Öffentlicher Dienst.

Ich kann Ihre Punkte grundsätzlich verstehen, bitte aber um Verständnis, dass wir für Beamt:innen in Elternzeit keine Ausnahme machen können. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten wir dann allen Eltern in Elternzeit die Ausgleichsprämie zugutekommen lassen, was nicht finanzierbar ist.

Dafür setzen wir in der Krise auf zahlreiche andere Entlastungsmaßnahmen, die allen Bürger:innen zugutekommen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrike Bahr, MdB

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