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Ulrike Bahr
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Frage von Dieter C. •

Guten Tag Frau Bahr, warum plündert die BundesRegierung an der Sie als Abgeordnete der SPD beteiligt sind weiter die Rentenkassen

der Bundestag hat beschlossen das Rentnern ab 63 Jahren nach 35 Jahren vorzeitig in Rente gehen dürfen und weiterhin über 40.000€ jährlich hinzu verdienen können. Ist dies sozial gerecht gegenüber Erwerbsunfähigen oder Rentnern die eine Grundrente beziehen. Wird hier nicht auf Kosten der Rentenkasse arbeitsmarktpolitischer Einfluss genommen. Wann schafft es eine Bundesregierung endlich eine umfassende Neuordnung der Rentenversicherung. Personal um dieses durchzuführen ist doch genügend vorhanden. Und dies sicher auch ohne externe Berater.
Einen Gruß aus Augsburg Dieter C.

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Sehr geehrter Herr C.,

ab 35 Beitragsjahren greift die Rente für langjährig Versicherte. Aber: Wenn Sie erst 63 Jahre alt sind, haben Sie das Regelalter noch nicht erreicht. Pro Jahr des vorzeitigen Bezuges wird daher eine Minderung abgezogen. Somit erhalten Sie nicht Ihre volle Rente, wenn Sie mit 63 Jahren und nach 35 Beitragsjahren in Rente gehen wollen. Zudem können Sie aktuell pro Jahr rund 46.000 Euro dazuverdienen, ohne dass dadurch die Rente gekürzt ist. Dabei handelt es sich um eine temporär erhöhte Verdienstgrenze, um ggf. Personalengpässen entgegenzuwirken, die durch die Pandemie entstanden sind. Ab 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner dann ersatzlos. Somit ermöglichen wir einen flexibleren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Eine „Plünderung“ der Rentenkassen kann ich hier nicht erkennen. Ebenso wenig, inwiefern dies sozial ungerecht gegenüber Beziehern von Grundrente sein soll. Denn schließlich ist die Rente keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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