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Ulrike Bahr
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Frage von Nadine S. •

Das ungerechte Familienrecht aus den 60igern sollte seit langem geändert werden. Warum ist es Ihnen in Regierungsverantwortung trotz Reformversprechen wieder nicht gelungen?

Ein in Trennung lebender Vater von 3 Kindern, der sich seiner Verantwortung bewusst ist, und die Kinder bis zu 48% betreut, muss dennoch den vollen Unterhalt zahlen. In Worten: 3 Kinder, Vollzeitstelle - 3600 Euro brutto, Steuerklasse 1 - 500 Euro Lohnsteuer (mehr als doppelt so viel, wie der kinderlose Ehepartner) Nach anderen Abzügen und der Zahlung von 1200 Euro an die Kindesmutter, fällt der Vater auf 1160 Euro Selbstbehalt. Er soll sich nach Anordnung des Familiengerichtstags eine Wohnung bis max. 40qm und 430 Euro WARM suchen (egal ob 3 Kinder)! Wo soll das sein? Mein Freund, der in einer solch verlorenen Rolle ist, zahlt für seine Wohnung warm ca. 850 Euro! Altes Auto, für Umgang und Arbeit, kostet im Schnitt 250 Euro. Es verbleiben ca 60 Euro! Ein Vater in Hartz 4 bekommt in gleicher Situation eine Wohnung warm mit mindestens 85 QM von der Arge WARM bezahlt. Neben seinem Regelsatz bekommt er noch ca. 250 Euro Betreuungsgeld! Unsere Politik versagt hier auf ganzer Linie!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

Sie bringen hier ein sehr krasses Beispiel. Auch in der gegenwärtigen Rechtslage ist ein Ausgleich von Unterhalts- und Betreuungspflichten möglich. Verschiedene Wechselmodelle können vereinbart und umgesetzt werden, so dass es nicht zu den starken Ungleichgewichten kommt, die Sie schildern. Auch ist unser Sorge- und Umgangsrecht nicht aus den 60er Jahren, sondern wurde zuletzt 1998 umfassend geändert.

In den letzten Koalitionsvertrag hatten wir einen Prüfvermerk hineinverhandelt. Eine Arbeitsgruppe hat auch bereits Vorschläge für eine Reform erarbeitet (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/102919_AG_SorgeUndUmgangsrecht.html) Allerdings konnte nur ein Teil davon umgesetzt werden: Mit der Union konnten wir uns nicht auf eine grundlegende Neugestaltung der gemeinsamen Erziehungsverantwortung nach Trennung und Scheidung verständigen.

Ich bin mir aber sicher, dass dies in einer Ampel-Koalition anders aussehen wird. Bereits im Sondierungspapier haben wir uns darauf verständigt, das Familienrecht an die Lebensrealitäten anzupassen. Für mich ist dabei vor allem wichtig, immer das Interesse der Kinder ins Zentrum zu rücken, in materieller Hinsicht wie auch bei der Kontaktpflege zu beiden Elternteilen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Bahr

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