Bei Weiterbewilligung v.Antraegen auf Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Hilfs-u.Arzneimitteln,koennte man d.Betreffenden d.unuebersichtl.Wust v.beizubringenden Unterlagen nicht ersparen?
Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufeenden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-und Arzneimitteln,zumindest wenn schon einmal Befreiung gewaehrt wurde. Ist d.jetzige Handhabg.nicht eine Form d.Altersdiskriminierung ?Was meinen Sie ?MfG
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bundesregierung hat sich den Bürokratieabbau in Ämtern zum Ziel gesetzt. Hierfür hat das Bundesjustizministerium unter anderem die Verbände befragt, um bestehendes Entlastungspotenzial zum Bürokratieabbau zu erfassen.
Ein Vorschlag: Die Bewilligungszeiträume bei Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter zu verlängern. Dies würde sich insbesondere bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen anbieten. Denn jährliche oder sogar halbjährliche Anträge führen oft auf beiden Seiten zu Belastungen. Als Referenzprojekt gelten hier die Regelungen rund um das neue Wohngeld.
Die Vorschläge der Verbände werden von den jeweils zuständigen Bundesministerien geprüft und zu Teilen in das Bürokratieentlastungsgesetz einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bahr, MdB