Frage an Ulrike Bahr von PETER K. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Bahr,
meine Frau und ich haben vernommen, dass Sie mit Ihrer Fraktion gegen den Antrag der Linken gestimmt haben, dass die Ostrenten an das Niveau der Westrenten angepasst werden sollen. Wir leben bereits seit 2002 in Bayern, konkret seit fast 4 Jahren in Augsburg und erhalten immer noch die sog. Ostrente, die niedriger liegt, als die Westrente. Wir sind der Meinung, dass es nach 25 Jahren der Wiedervereinigung endlich an der Zeit ist, diesen Unterschied zu beseitigen. Wir haben Sie in den Bundestag als unsere Abgeordnete gewählt und möchten jetzt gern von Ihnen wissen, warum Sie sich in dieser Frage an das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion gehalten haben.
Mit freundlichen Grüssen
Karla und Peter Keßler
Augsburg
Sehr geehrte Frau Keßler, sehr geehrter Herr Keßler,
vielen Dank für Ihre Nachricht über das Portal von Abgeordnetenwatch vom 3.12.2014, auf die ich sehr gerne antworte.
Grundsätzlich kann ich die Sympathie für den Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE und deren Forderung nach einer sofortigen Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau aus Ihrer Warte heraus sehr wohl nachvollziehen. Und ich teile Ihre Einschätzung, dass es im Hinblick auf die unterschiedlichen Rentenhöhen in Ost und West eine Lücke gibt, die es unbedingt aufzulösen gilt. Daher hat sich die SPD im Wahlkampf und in ihrem Regierungsprogramm 2013 dafür stark gemacht, den Weg zu einem einheitlichen Rentensystem für Ost und West bis 2020 einzuleiten.
Nach der Bundestagswahl haben die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Große Koalition den Angleichungsprozess der Renten Ost-West fortsetzen wird. In einem letzten Schritt soll bis 2020 eine vollständige Angleichung der Rentenwerte erreicht sein. Im Rahmen dieses Prozesses wird zum 1. Juli 2016 geprüft, wie weit der bereits laufende Anpassungsprozess fortgeschritten ist und ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.
Aufgrund der Komplexität des Rentensystems sind Schnell-Lösungen, wie sie die Bundestagsfraktion DIE LINKE gern fordert, zwar oft für den Einzelnen wünschenswert, jedoch gesellschaftspolitisch kaum realisierbar, wenn ernsthafte und nachhaltige Lösungen das Ziel sind. Der Ansatz der SPD war es daher stets, mit Blick auf die Zukunft parallel zu diesem unbedingt erforderlichen Angleichungsprozess bei den Renten auch wichtige Weichen für einen gesetzlichen Mindestlohn und damit ein höheres Lohnniveau in den ostdeutschen Ländern zu stellen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles haben wir damit einen wichtigen Etappensieg auf unserem Weg hin zu gerechten und gleichen Löhnen und Renten in ganz Deutschland verbuchen können. Mit derselben Ernsthaftigkeit werden wir auch unser Ziel verfolgen, eine vollständige Angleichung der Renten bis 2020 zu erreichen.
Da die Forderungen der Bundestagsfraktion DIE LINKE nach einer Sofort-Lösung aber weder mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, zu denen wir als SPD-Bundestagsfraktion selbstverständlich stehen, noch mit unseren Forderungen aus dem SPD-Regierungsprogramm von 2013 übereinstimmen, habe ich den Antrag der LINKEN abgelehnt. Das bitte ich aber nicht mit einer generellen Ablehnung der Rentenanpassung gleichzusetzen, da ich die Angleichung von Löhnen und Renten in Ost und West ganz ausdrücklich begrüße.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Bahr