Frage an Ulrich Schneider von Helmut K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Schneider,
in Ihrer Anwort vom heutigen Tag an Jan Ansgar Peter begründen sie die 2-Meter-Regelung damit, dass sie rechtliche Sicherheit z. B. bei Unfällen gibt; auch andere Mitglieder Ihrer Partei sowie früher der CDU-Regierung in Ba-Wü haben dieses Argument schon vorgetragen. Rechtlich liegen Sie da allerdings falsch, denn die Wegbreite hat nichts mit der Frage der Haftung/Verantwortung eines Unfalls zu tun. Beispielhaft möchte ich hierzu auf ein von mir besprochenes Urteil des LG Lübeck verweisen ( http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Anmerkung_zum_Urteil_des_LG_Lubeck_vom_24.06.2011_-_Az._6_O_49710.pdf ), das einen Unfall auf einem 3,5 m (!) breiten Weg betraf. Auch die Rechtsprechung der deutschen Gerichte zu Unfällen auf gemeinsam genutzten innerstädtischen Fuß-/Radwegen, die gar nicht mal so selten schmaler als zwei Meter sind, beweist, dass es keiner Mindestwegbreitenregelung bedarf, um vor Gericht Recht zu sprechen.
Bitte informieren Sie sich noch einmal und beantworten dann die Frage, warum die Mitglieder der grünen Landtagsfraktion 1995 aus den vor mir soeben vorgetragenen Gründen die Einführung der 2-Meter-Regel heftig kritisierten und ablehnten und heute von Ihnen, dem grünen Landwirtschaftsminister Alexander Bonde sowie Mitgliedern der grünen Landtagsfraktion genau die Gründe, die früher noch kritisiert wurden und im Übrigen rechtlich nicht haltbar sind, heute zur Rechtfertigung der 2-Meter-Regel vorgetragen werden?
Ihr Helmut Klawitter, ass. iur. und ehrenamtlicher Rechtsreferent der DIMB
Sehr geehrter Herr Klawitter,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte noch einmal betonen, dass es in der Regelung darum geht, den Wald für alle zu einem erholsamen Ort zu machen. Seit 1995 hat die Zahl der MountainbikerInnen im Wald um ein vielfaches zugenommen, ebenso die Zahl der Unfälle, wenn auch nicht im gleichen Verhältnis. Die Recherche der Stuttgarter Nachrichten vom 15.07.2010 macht deutlich wie viele, teils schwere und tödliche Unfälle es in der Vergangenheit gegeben hat.
Ausnahmen von der 2-Meter-Regelung durch die örtliche Forstbehörde sind jederzeit möglich. Außerdem gibt es Pilotprojekte zu Singletrails im Naturpark Mitte-Nord und im Südschwarzwald. Ich kann verstehen, dass Sie die 2-Meter-Wege als teilweise unattraktiv empfinden und lieber durch den Wald fahren möchten, aber ich wiederum möchte die Ergebnisse der Pilotprojekte abwarten, um dann entscheiden, in welchem Rahmen Singletrails zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schneider