Frage an Ulrich Schneider von Thomas M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schneider,
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Faktor. Integration ist ohne individuelle Mobilität nicht erreichbar.
Ist Ihnen bekannt, dass
-man nur dann einen Zuschuss erhält, wenn es unabdingbar zum Erhalt des Erwerbslebens benötigt wird?
-behinderte Kinder/Hausfrauen/Rentner keinen Anspruch auf Förderung haben?
-diese drei Gruppen quasi in häuslicher Isolation leben müssen?
-es Familien mit behinderten Kindern besonders hart trifft?
-die gesamte Familie darunter leidet, oftmals zugrunde geht?
Trotz SGB XII, § 53-§55 wird behinderten Kindern ein Zuschuss zum Fahrzeug mit der Begründung: "..das Kind stehe ja nicht im Arbeitsleben" oder in Berufung auf § 8 "Ein Zuschuss kann nicht gewährt werden, weil das Kind das Fahrzeug nicht selbst bedienen kann" verweigert. Wie kann das sein?
Im Mai 2009 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet und sich zur Umsetzung verpflichtet. Artikel 20 benennt Mobilität als bedeutsamen Faktor. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Förderung individueller Mobilität, um für Menschen mit Behinderung größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen.
Ohne Mobilität kann ich nicht am Leben in der Gesellschaft teilhaben!
Meine soziale Integration ist bedroht!
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass -die UN-Konvention, insbesondere Artikel 20, umgesetzt wird?
-Sozialbeamte endlich begreifen, dass es Kinder sind, über denen sie den Stab brechen?
Als Mitglied im Verein "Mobil mit Behinderung e.V." ist mir Ihre Antwort wichtig. Sie wird unter www.mobil-mit-behinderung.de veröffentlicht.
Sie wollen meine Stimme erhalten?
In Deutschland sind 8 Million Menschen behindert, bezieht man aber das familiäre Umfeld mit ein, sind ca. 20 Millionen Bundesbürger indirekt von Behinderung betroffen.
Die warten auf Ihre aktive Unterstützung und sollten Ihr Engagement wert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
die grüne Bundestagsfraktion hat am 30. Juni 2009 eine Öffentliche Anhörung zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen gemacht. Den Kurzbericht zu den Ergebnissen finden Sie hier: http://www.gruene-bundestag.de/cms/behindertenpolitik/dok/292/292247.berufliche_teilhabe_behinderter_menschen.html
Interessant für Sie ist sicher auch der Antrag der Bundestagsfraktion
„Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen“:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/112/1611207.pdf
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des sozial- und behindertenpolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion, Markus Kurth, stellte die Regierung klar, dass sie derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Dem widersprechen wir und fordern:
1.. die zwischen den einzelnen Staaten abgestimmte deutsche Übersetzung zu überarbeiten und die zentralen Übersetzungsfehler zu beheben,
2.. die Denkschrift so zu ändern, dass sie Zielkonflikte zwischen deutschem und internationalem Recht aufzeigt und Änderungsnotwendigkeiten offen legt,
3.. dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Übereinkommen vorgesehenen Instrumente zur Umsetzung vollumfänglich angewendet werden. Ich sage Ihnen zu, dass Sie auch künftig mit unserer vollen Unterstützung rechnen können, um die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schneider