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Ulrich Schild von Spannenberg
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Frage von Ulrike P. •

Bargelverkehr ist im GG verankert. Darf man es uns verbieten?

Das Bsrgeld als Zahlungsmittel ist im Grundgesetz verankert. Welche Möglichkeiten sehen Sie, zu verhindern, daß Banken aufgrund überarbeiteter Richtlinien der Zentralbanken kein Bargeld mehr auszahlen? Sollten die Menschen ihre Konten leeren und das Bargeld sichern?

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Antwort von
dieBasis

Liebe Frau P.,

besten Dank für Ihre wichtige Frage, die das Interesse von sehr vielen Menschen trifft. Bargeld und Münzgeld haben in vielen Ländern, darunter auch in Deutschland, noch eine gesetzliche Funktion als Zahlungsmittel. Solange keine rechtlichen Änderungen vorgenommen werden, bleibt die Annahme von Bargeld und Münzgeld zulässig und in den meisten Fällen sogar verpflichtend für Geschäfte und Behörden. Die Abschaffung von Bargeld würde einer grundlegenden Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bedürfen, für welche bisher keine konkreten Pläne oder Fristen bekannt sind. Nach meiner Auffassung werden Bargeldzahlungen noch für viele Jahre allerdings mit zunehmenden Einschränkugen möglich bleiben.

So hat die Bundesregierung im Dzember 2022 das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II mit Beginn zum Januar 2023 beschlossen. Auf den ersten Blick scheint es ein weiteres Gesetz zur Durchsetzung der EU Sanktionen gegen Russland wegen des Ukrainekrieges zu sein. Jedoch steckt in diesem Gesetz auch einen Schritt zur Abschaffung des Bargeldes.

Der neue Paragraf 16a im Geldwäschegesetz (GWG) verbietet es, Immobilien, Grundstücke, Häuser und Wohnungen in bar, Gold oder Kryptowährung zu bezahlen. Das bedeutet: Notare werden Verträge über Immobilien nicht mehr beurkunden, wenn die Zahlung des Kaufpreises bar oder in Gold oder Krypto erfolgt.

Auch steuerliche Regelungen, wie, dass sich Handwerker Rechnungen nur dann steuerlich absetzen lassen, wenn sie nicht bar bezahlt sind, weisen auf Einschränkungen im Hinblick auf die Verwendbarkeit von Bargeld hin. Auch bargeldintensive Betriebe wie Gaststätten, Imbisse, Autowerkstätten, Friseure und viele andere stehen bereits seit langem unter Generalverdacht beim Finanzamt und könnten von einem grundsätzlichen digitelen Nachweis ihrer Umsätze betroffen werden.

Die in den meisten Ländern Europas bereits besteheden Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen sind ein Indiz für weitere Beschränkungen bei der Verwendung von Bargeld.. In Griechenland liegt sie beispielsweise bei 500 Euro, in Kroatien bei 15.000 Euro. Keine Limits setzen bislang Staaten wie Deutschland, Österreich, Luxemburg und Zypern. Die EU-Kommission will nun, dass alle Mitgliedstaaten ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro durchsetzen. Staaten, die ein niedrigeres Limit eingeführt haben, können dieses beibehalten.

Als zunächst ergänzendes Zahlungsmittel ist von der EZB die Einführung eines Digitalen Euro, auch E-Euro in den nächsten Jahren geplant. Dieser E-Euro wird von der EZB ausgegeben und über Konten bei der EZB verwaltet. Aus meiner Sicht hat er für die Bürger viele Nachteile, die in der Summe die vorgeblichen Vorteile deutlich überwiegen.

Der größte Nachteil ist wohl, dass die Nutzer des E-Euro für die Staaten in ihren Transaktionen, von der Wiege bis zur Bare, vollkommen transparent werden, die Privatsphäre ist dadurch für den Staat völlig aufgehoben. Desweiteren ist der E-Euro programmierbar, d.h. für den Verbraucher können ganz gezielt Vorgaben programmiert werden, wo und/oder wofür und in welchem Zeitraum sein Geld zu verwenden ist. Dadurch werden Menschen in ihrem Verhalten steuerbar. Es gibt hierzu noch viel anzumerken, was aber den Rahmen dieser Antwort sprengen würde. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich zu dieser wichtigen Frage noch umfassender zu informieren, um auf mögliche Konsequenzen vorbereitet zu sein.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen einigermassen  zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte. Sollten Sie dies wünschen, können Sie mich gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Mit herzlichen Grüßen

Ulrich Schild von Spannenberg