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Ulrich Petzold
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Frage von Simon M. •

Frage an Ulrich Petzold von Simon M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung zur Diätenerhöhung - sind die 8XXX Euro pro Monat zzgl. steuerfreier Pauschale nicht genug - muss es unbedingt noch mehr Geld sein - angesichts von Hartz 4?

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Antwort von
CDU

Sehr geeehrter Herr Muehler,

vielen Dank für Ihre Frage, die aber leider Äpfel mit Birnen vergleicht, denn das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Aber sie zeigt die Schwierigkeit, die in der öffentlichen Diskussion seit jeher bestand und sich letztlich um den unbestimmten Rechtsbegriff dreht, was nun angemessen ist für die Tätigkeit eines Abgeordneten. Nach Artikel 48 Grundgesetz und dies bestätigt die ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mehrfach, haben die Mitglieder des Bundestages einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung muss demnach auch durch Gesetz vom Bundestag selbst festgelegt werden und kann nicht auf eine unabhängige Kommission übertragen werden. Auch gibt es eben keinen Tarifpartner, wie man dies sonst kennt bei Gehaltsdiskussionen und dies macht das Thema so schwierig. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen darüber entscheiden, wo natürlich eine gewisse Befangenheit da ist, denn die öffentliche Wahrnehmung kennen wir auch. Nicht wahrgenommen wird in der öffentlichen Diskussion allerdings, dass es in den vergangenen 30 Jahren 13 Nullrunden bei den Diäten gegeben hat.

2007 hat sich der Deutsche Bundestag entschlossen, die Abgeordnetenentschädigung neu zu regeln und zu versachlichen. Danach soll die Entschädigung der Abgeordneten sich als Richtgröße an die Bezüge von Bundesrichtern und Bürgermeistern kleiner Städte und Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern ausrichten, die eine Vergütung der Besoldungsgruppe R 6 bzw. B6 erhalten. Da die Diäten aber tatsächlich darunter lagen, sollte die Abgeordnetenentschädigung auf diese Vergütung angehoben werden.Dies sollte in zwei Schritten erfolgen: 1. Vom 1. Januar 2008 an um 330 Euro auf 7.339 Euro und im 2. Schritt zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro. Dann wären wir auf dem Stand der Tarifgruppe R6 im Jahr 2007, die die Abgeordneten selbstverständlich auch versteuern müssen.

Damit verbunden ist allerdings eine Absenkung der Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr.

Die Tarifpartner hatten allerdings im April 2008 einen Tarifabschluss vereinbart, der im öffentlichen Dienst eine Erhöhung um 50 Euro zuzüglich 3,1 Prozent im Jahre 2008 vorsieht und dann weitere 2,8 Prozent im Jahr 2009. Nach der angesprochenen Änderung des Abgeordnetengesetzes und Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 6/R 6 im Jahre 2007 hätte man nun die Abgeordnetenentschädigung entsprechend anpassen müssen, da man noch um einiges darunter lag.

Damit sollte die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro (3,63 Prozent) auf 7.946 Euro und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 Prozent) auf 8.159 Euro steigen. Das entspricht dem von Verdi für den öffentlichen Dienst ausgehandelten Tarifabschluss.

Das auch diese nachvollziehbare Rechnung in der Öffentlichkeit schwerlich akzeptiert wird, zeigt, das wir in der Diskussion um die Angemessenheit nicht wirklich weiter gekommen sind. Nordrhein-Westfalen hat bei den Landtagsdiäten einen radikalen Schritt gewagt und die Diäten verdoppelt, dafür aber die Altersversorgung völlig herausgenommen und dem einzelnen selber überlassen. Dieser mutige Schritt fand allgemeine Unterstützung auch in der Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Petzold