Frage an Ulrich Petzold von Marion G. bezüglich Soziale Sicherung
Seit 1. August dieses Jahres bin ich Rentnerin. 43 Jahre habe ich als Lehrerin pflichtbewusst meine Arbeit getan. Im Vergleich zu den Lehrern, die verbeamtet sind und Pension erhalten, ist meine Rente schon um 1000 EUR niedriger. Ich finde es ungerecht und unangemessen, dass ich nun noch von der Rente Steuern zahlen muss. Selbst die Betriebsrente, die als Versorgungsausgleich angespart wurde, wird nun noch einmal versteuert. Mein Mann ist mit 18 % Abzügen in Rente gegangen, weil er arbeitslos war, und hat somit eine Rente, die unter der Grundsicherung ist. Nach 38 Arbeitsjahren als Vermessungstechniker ist das auch ein Verlust. Ich bitte um Erklärung, warum selbst "kleine" Renten versteuert werden und warum die Pensionen erst ab 2040 Steuern zahlen müssen, obwohl gerade diese Gruppe schon das ganze Leben Vorteile hatte.
Sehr geehrte Frau Gartmann,
leider konnte ich Ihre Telefonnummer oder eine Anschrift nirgends finden, da ich eine solch vertrauliche Angelegenheit, wie eine Rentenfrage nur sehr ungern öffentlich beantworte. Ich erlaube mir daher auch nur kurz und in Umrissen zu antworten.
Die nachgelagerte Besteuerung der Renten resultiert aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002, das mit dem „Alterseinkünftegesetz“ zum 01. Januar 2005 umgesetzt wurde. Die damalige Regierung Schröder hat darin festgelegt, dass parallel zu dem Aufbau der nachgelagerten Besteuerung der Renten die vorgelagerte Versteuerung der Beiträge auslaufen wird. So wurde Ihnen in den vergangenen Jahren auch immer weniger Steuern von Ihren Rentenbeiträgen abgezogen. Im Jahr 2040 werden dann für alle Zugangsrentner die Rentenbezüge voll versteuert. Ihre Rente wird durch ihr persönliches Rentenzugangsjahr auf Dauer zu 70% besteuert. Dabei können Sie selbstverständlich solche Aufwendungen, wie Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenpauschale oder auch Versorgungsaufwendungen abziehen und auch der Grundfreibetrag, der zurzeit 8.354 € für Alleinstehende beträgt, wirkt sich steuermindernd aus. Letztendlich dürfte auch auf Grund der Rente Ihres Mannes nur eine sehr geringe Steuerlast übrig bleiben.
Woher Sie die Auskunft haben, dass Pensionen bisher nicht besteuert werden, ist mir rätselhaft. Gerade die Besteuerung von Pensionen war der Auslöser für das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Pensionen mussten schon immer voll versteuert werden und parallel zur Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung wurde festgelegt, dass auch Beamte in eine Pensionsvorsorgekasse einzahlen müssen. Ob das ausreichend ist und damit wirklich in Zukunft die Steuerzahler nicht überlastet werden, will ich hier nicht beurteilen, aber bin gern bereit die Frage im persönlichen Gespräch zu erörtern.
Selbstverständlich bin ich jederzeit auch über den Deutschen Bundestag direkt zu erreichen, so dass vertrauliche Anliegen nicht öffentlich ausgebreitet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Petzold MdB