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Ulrich Petzold
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Frage von Michael S. •

Frage an Ulrich Petzold von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Luftsicherheitsgesetz – Fragen der Luftsportler an die Politik

Frage 1:
Die Luftsportler sind ins Visier der Terrorfahnder geraten - unberechtigt, wie ich meine. Eine deutsche Pilotenlizenz im Verein zu erwerben und zu halten ist sehr zeitintensiv und mit persönlichem Engagement verbunden. Sportflugzeuge sind aufgrund der geringen Zuladungsmöglichkeiten als Transportmittel für Sprengstoffe wenig effektiv.
Terroristen agieren weltweit, wohl kaum einer würde in einem deutschen Verein eine deutsche Lizenz erwerben. Schon im europäischen Ausland sind die Bestimmungen wesentlich lockerer. In Deutschland dürfen nach internationalem Recht Piloten mit ausländischen Lizenzen und Flugzeugen fliegen. Wie soll durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung ein geplanter Terroranschlag verhindert werden? Der erhebliche Aufwand durch eine jährliche Zuverlässigkeitsüberprüfung erscheint weder verhältnismäßig noch Erfolg versprechend.

Frage 2:
Luftsportler müssen zu Ausbildungsbeginn ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ist diese Maßnahme nicht ausreichend, um Piloten auf ihre Zuverlässigkeit zu kontrollieren? Sollten Privatpiloten im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes auffällig werden, würde es völlig ausreichen, die zuständige Behörde zu informieren, die dann notwendige Maßnahmen einleiten kann.

Frage 3:
Alle Parteien schreiben sich Entbürokratisierung ins Programm. Der Luftsport wird wie kein anderer Sport von gesetzlichen Bestimmungen reglementiert. Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern wäre ein glaubwürdiger Schritt zu weniger Bürokratie. Nehmen Sie diesen Vorschlag auf?

Frage 4:
Nach Bestimmungen in der europäischen Gesetzgebung sind in bestimmten Situationen und für bestimmte Gruppen Zuverlässigkeitsüberprüfungen vorgeschrieben. Die Überprüfungsintervalle sind dort bis zu fünf Jahre festgelegt. Mit welcher Begründung soll eine jährliche Überprüfung von Privatpiloten notwendig sein, wenn heute beispielsweise Mitarbeiter auf internationalen Flughäfen im Ausland, die Zugang zu höchst sicherheitsrelevanten Räumen haben, teils nur alle fünf Jahre überprüft werden?

Frage 5:
Die Bezirksregierung Düsseldorf überraschte am 1. Februar 2005 einige Luftsportler mit der Aufforderung, dass der im Gesetz aufgeführte Personenkreis die Zuverlässigkeitsüberprüfung nachweisen solle. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte ihre beiden Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster dazu angewiesen.
Zu dem Zeitpunkt lag (und liegt bis heute) keine Rechts- oder Durchführungsverordnung (DVO) vor. Paragraf 17 des Luftsicherheitsgesetzes regelt eindeutig das Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnungen. Dort heißt es im Absatz 2: "Das Bundesministerium des Inneren erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Gesetzes oder der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates … notwendige Rechtsverordnung …".
Erst in den Durchführungsverordnungen des Bundesministeriums des Innern werden die Veränderungen geregelt. Auf welcher Rechtsgrundlage handeln die Landesregierungen?

Frage 6:
Die Recherche des DAeC ergab, dass ohne DVO die Landesluftfahrtbehörden sehr unterschiedlich verfahren.
Ohne DVO wollen beispielsweise die Behörden in Kassel, Kiel, Schwerin und Hamburg keine Überprüfung fordern. Die Behörde in Münster ist bereits aktiv und verlangt den Antrag auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung, bevor eine Lizenz ausgestellt wird. Mit einer "schonenden Vorgehensweise mit möglichst geringen Auswirkungen" wollen die Behördenvertreter aus Stuttgart den Luftsportlern entgegenkommen. Die Landesluftfahrtbehörde in Hannover sieht die Verantwortung, das Gesetz umzusetzen, hat aber noch kein Verfahren festgesetzt.
Die Ungleichbehandlung der Luftsportler in den Bundesländern ist sehr bedenklich, aber schlimmer noch erscheint uns die Willkür, mit der Behördenvertreter jetzt agieren. Ist dieses Vorgehen einem modernen, zivilisierten, demokratischen Staat würdig?

Frage 7:
Ich frage mich, was Verantwortliche aus der Politik planen. Das Gesetz, das offensichtlich Mängel aufweist, bedarf dringend einer Veränderung. Werden Sie die Wünsche der Luftsportler berücksichtigen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwoch,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Luftsicherheit und Rechte der Piloten. Nun bin ich kein Verkehrsexperte, aber Ihre Fragen sind in so weit natürlich schwierig zu beantworten, da unsere Gesellschaft durch die Terrorakte vom 11. September in New York und den gezielten selbstmörderischen Absturz vor ein paar Wochen direkt vor dem Reichstag natürlich sensibilisiert ist. Anscheinend sind doch nach wie vor Lücken im Sicherheitssystem, die solche Taten ermöglichen und eine nicht unerhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer mit sich bringen. Da ist die Politik natürlich gefragt und zum Handeln aufgefordert das bisherige System auf Lücken zu untersuchen. Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, dass sowohl Politik als auch Bevölkerung anlässlich der immer wiederkehrenden Terrornachrichten aus aller Welt besonders sensibilisiert sind, wenn es um Sicherheitsmaßnahmen und damit um den Schutz von Menschenleben geht. Hier besteht sicher ein Spannungsverhältnis zwischen der Sicherheit vieler oder gar aller einerseits und den Rechten und Hobbys einzelner Bürger andererseits.

Auch in Ihrem Fall gilt es abzuwägen und den Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung und Ihren berechtigten Interessen als Sportpilot zu erfüllen. Auch wenn ich den Aktivitäten des "privaten Luftsports" grundsätzlich positiv gegenüberstehe, so habe ich zu Detailfragen aller von Ihnen angesprochenen Themenfelder nicht unbedingt Antworten parat. Nach einigen Recherchen kann ich zu ihren konkreten Fragen jedoch folgendes antworten:

Schon während der Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz hat die CDU/CSU – Fraktion immer wieder darauf gedrängt, die Regelungen des § 7 derart zu überarbeiten, dass die Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes auf generell alle Luftfahrer entfällt, da dieses über das Ziel hinausschießt. Leider konnten wir uns hier gegen die rotgrüne Bundesregierung nicht durchsetzen, was letztendlich auch eine Begründung dafür war, dass wir das Gesetz nicht mit trugen, da wir hier verfassungsrechtliche Probleme sahen.

Zu den JAR-FCL hat meine Fraktion am 21. Juni 2006 eine Kleine Anfrage formuliert, die vor allem auf die von Ihnen beschriebenen Probleme bei den medizinischen Vorraussetzungen bezüglich JAR-FCL 3 und deren Umsetzung in deutsches Recht zielen. Wegen der anstehenden Neuwahlen am 18.September kommt diese Anfrage jedoch nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung. Wir bleiben aber sicherlich am Ball, auch was diese Problematik angeht.

Die von Ihnen geschilderten Verfahen zeigen deutlich sicher das Problem deutscher Überregulierungen und praxisferner Gesetzesausgestaltungen, die es ganz generell in Deutschland abzustellen gilt.
Wie und in welcher Form unser Bürokratieabbauvorhaben auch in den von Ihnen geschilderten Fällen greifen wird, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht zu sagen. Dies werden sicher erst die parlamentarischen Beratungen genauer ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

U.Petzold