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Ulrich Petzold
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Frage von Peter S. •

Frage an Ulrich Petzold von Peter S.

Sehr geehrter Herr Petzold,

mich würde Ihre persönliche Begründung zur Enthaltung des Anti-Korruptionsgesetzes interessieren, welchem Sie als einer von drei Abgeordneten des Deutschen Bundestages widersprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Ströhmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ströhmer,

dem Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung habe ich nicht zugestimmt, weil hier ein Gesetzentwurf, der alle Abgeordnte in allen Ebenen betrifft, innerhalb von 14 Tagen durch das Parlament gepeitscht wurde. Gerade auch den betroffenen Abgeordneten in den vielen Kommunalparlamenten wurde keine Zeit gegeben, sich mit dem Gesetzestext zu befassen und Stellung zu nehmen. Bei anderen Gesetzesvorhaben kommt es im umfangreichen Maß zur Befassung betroffener Kreise. Die eine einzige Anhörung mit wenigen Fachleuten entspricht nicht meinen Vorstellungen zu einem so weitreichenden Gesetz.
Des weiteren wurden im Gesetz Formulierungen gewählt wie: Es liegt ausdrücklich kein ungerechtfertigter Vorteil vor, wenn die Annahme des Vorteils " im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mitgliedes maßgeblichen Vorschriften steht". Das ist außerordentlich vage und als Kommunalpolitiker weiß ich, welche Zweifel es immer wieder bei dem in den Kommunalverfassungen vorgegebenen Mitwirkungsverbot gibt.
Immer wieder habe ich erlebt, wie gerade in Wahlkämpfen versucht wird den Gegner mit juristischen Mitteln zu schaden. Wenn man weiß, dass heute die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, bereits eine Verurteilung in der veröffentlichten Meinung bedeutet, können wir uns als Bundestagsabgeordnete noch dagegen wehren, was soll jedoch der arbeitslose Kandidat für ein Stadtratsmandat machen vor dem Hintergrund, dass Sozialeinrichtungen häufig auch Wirtschaftsunternehmen sind?
Wenn in der Gesetzesbegründung dann auch noch niedergeschrieben ist, dass dem Betroffenen nicht einmal nachgewiesen werden muss dass er seine Meinung infolge eines Vorteils geändert hat, dann ist das Gesetz für mich sehr zweifelhaft formuliert.
Endgültig brachte bei mir der Sachverhalt das Faß zum Überlaufen, dass parallel dazu die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung beschlossen werden sollte. Mir kam hier der Eindruck von Zuckerbrot und Peitsche, so dass ich beiden Gesetzentwürfen nicht zugestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Petzold MdB