Frage an Ulrich Petzold von Dietmar M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Petzold,
meine Frage gilt der 1% Reglung für PKW.
Mir geht es eigentlich nicht direkt um diese Reglung , sondern vielmehr um die Kosten die ich seit der Umstellung von D-Mark auf den Euro habe.
Vor der Umstellung haben die Firmen ein Rabatt von den Autoherstellern von ca.10-15% erhalten.
Die Kosten werden zum Teil auf den Nutzer umgelegt (1%Reglung). Bezogen auf mein Dienstwagen wären das bei einem Verkaufswert von 30.000 DM, 300 DM die ich steuerlich angerechnet bekomme + Fahrkostenpauschale für Fahrten von Wohnort und Arbeitsstätte.
Nach der Umstellung sind die PKW zwar im laufe der Jahre technisch verbessert worden, aber dem entsprechend sind die Bruttopreise gestiegen, gleichzeitig aber die Rabatte für den Kauf eines PKW von der Autoindustrie höher rabattiert worden (bis zu 30% je nach Hersteller).Das heißt für mich, dass der Unternehmer das Auto fast zu gleichen Kosten einkauft, aber ich bei einem Auto von einem Listenpreis von ca. 25.000 Euro fast die doppelte Summe steuerlich tragen muß. Da ich in der Bauindustrie arbeite und mein derzeitiger Lohn ungefähr 75% des Westtarifes entspricht und wir nicht diese Lohnerhöhungen (warum auch immer) bekommen, mit niedriegen Löhnen rechnen müssen. Das heißt meine Kosten steigen. Meine Frage wäre, warum kann man die 1% Reglung nicht an den tatsächlichen Kaufpreis berechnen bzw. kann man nicht eine Höchstgrenze für Lohnempfänger festlegen.
Für mich persönlich sind das im Jahr ca.1500 Euro mehr oder weniger in der Lohntüte.
Ich möchte Sie bitten sich dieses Anliegens anzunehmen.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich voraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Meissner