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Ulrich Petzold
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Frage von Christian K. •

Frage an Ulrich Petzold von Christian K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Petzold,

im Zuge der anstehenden Bundestagswahl würde mich brennend Ihre Meinung zum "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" interessieren. Halten Sie dieses Gesetz für wirksam im Sinne des Schutzes von Opfern der Kinderpornographie? Und halten Sie die von der CDU/SPD iniitiierte Vorratsdatenspeicherung für eine geeignete Präventivmaßnahme zur Terrorbekämpfung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Küster,

ja, ich halte die Maßnahmen für wirksam, auch wenn mir klar ist, dass Menschen, die krankhaft pädophil veranlagt sind und sich im Netz auskennen, Mittel und Wege finden werden, sich solche Bilder runter zu laden. Letztlich können wir den Zugang nur erschweren. Es sollte aber durch die Regelung jedem klar sein, dass er sich außerhalb der Rechtsordnung befindet.
Terrorinformationen werden nun einmal heute vorwiegend über das Netz verbreitet, also muß der Gesetzgeber und die Ermittlungsbehörden auch im Rahmen der Gesetze versuchen, über diesen Weg, diesen Verbrechern auf die Spur zu kommen bevor sie größeres Unheil anrichten. Wie gesagt, im Rahmen der Gesetze und unter Wahrung der Datenschutzvorschriften.

Ulrich Petzold