Frage an Ulrich Petzold von Thomas P. bezüglich Innere Sicherheit
Wie stehen Sie zur Einschränkung der Bürgerrechte und persönlichen Freiheiten unter dem Deckmantel der Inneren Sicherheit?
Sollte das jetzige Waffenrecht beibehalten oder weiter verschärft werden und ist die Hervorkehung einzelner (zugegeben schlechter) Beispiele nur Mittel zum Zweck der weiteren Einschränkung des öffentlichen Waffenbesitzes?
Besteht Ihrer Meinung nach die Möglichkeit, sich am Waffenrecht der Schweiz zu orientieren oder den Markt bzw. die legale Zulassung weiter zu öffnen, um ähnlich wie in der Drogenpolitik die Illegalität zu bekämpfen und damit auch die Sicherheit zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Peukert,
eine von Ihnen unterstellte Einschränkung der Bürgerrechte und persönlichen Freiheiten kann ich nicht beipflichten. Diese sind grundgesetzlich garantiert. Wenn allerdings die innere Sicherheit und das Leben anderer wie z.B. durch die Kofferbomber von Köln oder ähnliche kriminelle Handlung bedroht ist, hat der Staat die Pflicht seine Bürger mit dem gebotenen Augenmaß vor solchen Gefahren und Tätern zu schützen oder wollen Sie bei erfolgreichen Anschlägen dann die Opfer als Ausfluss ihrer Freiheit rechtfertigen, Herr Peukert ? Für uns steht der Schutz der unbescholtenen Bürger im Vordergrund und nicht der von Straftätern. Wenn diese mittels z.B. Videoüberwachung dingfest gemacht werden können, wie dies zunehmend bei den zahlreichen Übergriffen von Rowdys und Kriminellen im ÖPNV geschieht, dann halte ich das für vertretbar. Unser Datenschutz und unsere Rechtsordnung garantieren einen verantwortungsvollen und nachprüfbaren Umgang. Das jetzige Waffenrecht scheint mir ausreichend, dennoch müssen die Anforderungen an den Waffenbesitz hoch sein um die Sicherheit für Dritte zu gewährleisten. Von einer Öffnung des Waffenmarktes nach Schweizer Muster halte ich nichts, da meines Erachtens ohnehin eher zu viele Waffen im Umlauf sind.
Ulrich Petzold