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Ulrich Petzold
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Frage von Uwe B. •

Frage an Ulrich Petzold von Uwe B. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Petzold,
Im Wahlprogramm Ihrer Partei plädieren Sie für eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Kernkraftwerke. Weiterhin wird ausgeführt:
"Der größte Teil des zusätzlich generierten Gewinns aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke soll nach einer verbindlichen Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen zur Forschung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie zur Senkung der Strompreise genutzt werden."
Dazu meine Frage:
Wie soll Sicher gestellt werden, dass dieser zusätzlichen Gewinn wirklich den genannten Zielen (Forschung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Strompreissenkung) zugeführt werden und nicht in den Bilanzen und Abschreibungen der Energieunternehmen versickern? Was ist unter "größte Teil des zusätzlich generierten Gewinns" zu verstehen (51% oder mehr) und wie soll dieser ermittelt werden? Werden die Unternehmen dann gesetzlich gezwungen ihre Bilanzen und betriebswirtschaftliche Kalkulationen dahingehend offen zu legen, dass diese Gewinne nachvollziehbar ausgewiesen werden?

Für eine Antwort danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Uwe Baumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baumann,

zunächst einmal sind Wirtschaftsunternehmen natürlich frei in ihrer Entscheidung, wie und wo sie ihre Gewinne einsetzen. Außerdem müssen Unternehmen Gewinne machen um entsprechend in neue Technologien investieren zu können. Hierüber sind sie ihren Eigentümern nach dem Aktienrecht, den Aktionären, Rechenschaft schuldig. Sofern der Bund oder die Länder Miteigentümer sind, haben sie natürlich ein stärkeres Mitspracherecht auf den entsprechenden Hauptversammlungen. Deshalb heißt es ja auch, dass verbindliche Vereinbarungen mit den Unternehmen getroffen werden müssen, d.h. wenn Verlängerungen der Laufzeiten gefordert werden, müssen die Verhandlungspartner, sprich Bundesregierung und Unternehmen sagen, was ist es euch wert und entsprechen die Anlagen in ihren Sicherheitsstandards noch dem Stand der Technik, da auch sicher nicht alle Anlagen für eine Verlängerung in Frage kommen. Hier jetzt schon konkrete Prozentsätze zu nennen, ist im Vorfeld sicher schwierig. Letztlich kommt es doch darauf an, dass durch eine Laufzeitverlängerung die Versorgungssicherheit unseres Landes sichergestellt wird. Wir brauchen als ressourcenarmes Industrieland den Zugang zu viel Energie, um den Standort Deutschland attraktiv zu halten und den CO²-Reduzierungsvorgaben entsprechen.Deshalb plädieren wir für einen breiten Energiemix und natürlich auch den Ausbau erneuerbaren Energien. Gerade Sachsen-Anhalt ist hier mit seiner Solartechnologie und Windkraft führend und auch sicher ein Jobmotor. Nur gerade jetzt in der Krise zeigt sich, dass diese zukunftsträchtigen Märkte auch als erste stark getroffen waren. Zudem ist die Energie, die zur Zeit durch erneuerbare Energien erzeugt wird, noch hoch subventionert und noch längst nicht effizient genug. Sie reicht bei weitem nicht aus, unseren Energiebedarf auch nur annährend zu decken. Hier gibt es noch viel zu tun, weshalb wir längere Übergangsfristen brauchen. Der Einsatz von Solartechnologie im sonnenarmen Deutschland ist beispielsweise nicht sonderlich effizient, da wir einfach zu wenig Sonne haben. Effizienter wäre es beispielsweise, wie sie sicher in den letzten Wochen in der Presse verfolgen konnten, Sonnenenergie aus der Sahara für uns nutzbar zu machen. Nur dazu bedarf es enormer Forschungskapazitäten und -mittel der Energieunternehmen, die anderswo generiert werden müssen. Sie sehen also, das eine geht nicht ohne das andere.

Mittel einer Regierung, die Unternehmen zu einem Höchstmaß an Sicherheit und Forschung zu zwingen, sind letztlich die gesetzlichen Vorgaben, die ich als Gesetzgeber für den Betrieb solcher Anlagen vorgebe. Hier haben wir in Deutschland schon ein ausgefeiltes Kontrollsystem. Erfüllt ein Betreiber nicht die geforderten Sicherheitsnormen oder treten Mängel wie jetzt in Krümel auf, dann wird die Betriebserlaubnis entzogen und die Anlage dicht gemacht. D.h. wir als Gesetzgeber müssen zusehen, dass die Anforderungen an solche Anlagen immer den höchsten technischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und laufend angepasst werden. Dem müssen die Unternehmen folgen und entsprechend nachrüsten oder sie verlieren die Genehmigung.

Verweigern wir uns dieser Technologie völlig, müssen wir sie letztlich aus anderen Ländern importieren, wie aus Frankreich oder Polen, wo wir dann am Ende aber keine Kontrolle über die Sicherheitsstandards hätten.

Ulrich Petzold