Frage an Ulrich Maurer von Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Maurer,
planen Sie eine Verfassungsklage gegen die Neuregelung der Erbschaftsteuer in Karlsruhe? Ich bin selbst von der Steuer betroffen, lehne Sie aber nicht vom Grundsatz her ab. Aber was mit der Steuer jetzt angestellt werden soll, ist einfach eine Unverschämtheit. Wo es vorher schon ungerecht zuging, wurde jetzt der Gipfel der Ungerechtigkeit erreicht.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz, wegen dem heute die Pendlerpauschale vom Verfassungsgericht wiedereingeführt wurde, war auch Grundlage des Urteils über die Erbschaftsteuer vom Dezember 2006. Das Bewertungsverfahren für Immobilien war verfassungswidrig, da es diese gegenüber reinem Geldvermögen bevorzugte.
Aber diese beinahe restlose Befreiung der Unternehmenserben von der Steuer ist doch genau dasselbe! "Monetäres" Vermögen wird gegenüber Beteiligungsvermögen benachteiligt, und zwar ganz massiv. Es ist reiner Zufall, ob man Immobilien, Geld oder Beteiligungsvermögen erbt.
Ich bin also sicher, dass eine Verfassungsklage Erfolg hätte. Und die vermeintliche Rechtfertigung für die Priviligerierung der Familienunternehmer, der Erhalt der Arbeitsplätze, ist uralt. Sie entspricht einem rein betriebswirtschaftlichen Denken. Selbst wenn ein Unternehmen aufgrund der Steuer pleite ginge (was natürlich eine reine Erfindung ist), würde sich die volkswirtschaftliche Nachfrage auf die restlichen Unternehmen verteilen, wo entsprechend zusätzliche Arbeitsplätze aufgebaut würden.
Also nur Mut zu einer Klage vor dem Verfassungsgericht!
Viele Grüße, Peter Stockhausen
Sehr geehrter Herr Stockhausen,
Die gesetzliche Neuregelung der Erbschaftsbesteuerung durch die Bundesregierung wird von meiner Fraktion entschieden abgelehnt. Von einer Verfassungsklage haben wir mangels Durchsetzbarkeit abgesehen.
Zur Begründung der Ablehnung verweise auf die Argumentation auf der Homepage unserer Fraktion.
S. http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1701848838
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer, MdB