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Frage von Kurt T. •

Frage an Ulrich Maurer von Kurt T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Maurer :

Auf Kapital-Einkünfte sieht die Abgeltungssteuer, die ab 1.1.09 gilt, einen maximalen Steuersatz von 25 % vor.
Bei Arbeits-Einkünften beträgt der maximale Steuersatz jedoch bis zu 45 %.

Welche Parteien haben das beschlossen?
2. Halten Sie das für verfassungskonform?

3. In den USA gibt es eine analoge Situation. Die Vorstände der Banken haben bereits erreicht, daß ihre Einkünfte als Kapital-Einkünfte besteuert werden. Kann eine solche Einstufung auch in Deutschland stattfinden?

Viele Grüße Kurt Templin

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Templin,

Die Abgeltungssteuer haben die Fraktionen von Union und SPD beschlossen. Meine Fraktion lehnt sie strikt ab, weil die höheren Einkommensschichten bevorteilt. (s. hierzu http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1261163736 bzw. http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1268637713 ).
In meinen Augen verletzt die Abgeltungssteuer den Gleichbehandlungs-Grundsatz. Ich halte für die beste Lösung, wenn Kapitaleinkünfte genauso besteuert werden wie Entgelte von Beschäftigten.
Das funktioniert allerdings nur dann, wenn die Möglichkeiten der Steuerumgehung und -hinterhziehung endlich abgeschafft werden.

Freundliche Grüße
Ulrich Maurer MdB