Frage an Ulrich Maurer von Thomas G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Maurer,
meine Frage bezieht sich auf Ihre Antwort an herrn Epple zum Thema Radverkehr.
getrennte Wege für Radfahrer, insbesondere Bordsteinradwege weisen nicht nur wegen baulicher Mängel oder schlechter Ausführung eine Gefährdung auf. Vielmehr führen gerade strukturelle Eogenschaften dieser Wege zu zahlreichen (auch fatalen) Unfällen.
Insbesondere im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückseinfahrten wird der Radfahrer auf einem separaten Weg dem Blick und dem Bewußtsein des Autofahrers entzogen. Dadurch werden radfahrer (trotz baulicher Unterstützung) von KFZ-Lenkern leicht übersehen. Dies ist nach meinem Kenntnisstand die mit Abstand häufigste Unfallursache für Fahrradfahrer.
Ich stimme Ihren Ausführungen über die Bedeutung des Radverkehrs zu. Wie sollen nun diese Ziele erreicht werden, wenn Radfahrern nicht optimale - und das heißt sichere - Wege zur Verfügung stehen? Muß Förderung des Radverkehrs nicht bedeuten, daß Radfahrer das Recht haben, ihr Ziel möglichst sicher zu erreichen? Die persönliche Meinung eines ADFC-Mitglieds kann doch keinesfalls die Richtung der Verkehrslanung in Stuttgart bestimmen. Liegen Ihnen belastbare Erkenntnisse vor, nach denen wie auch immer geartete Radverkehrseinrichtungen geeignet sind, die Sicherheit von Radfahrern zu erhöhen?
Ganz abgesehen davon wissen Sie doch sicher auch, daß die Radwegbenutzungspflicht auch für "Sportradfahrer" gilt. Ist Ihre Aussage nun ein Aufruf zum zivilen Ungehorsam, oder planen Sie, in dieser Richtung etwas zur "Wahlfreiheit der Sportradfahrer" zu unternehmen?
Vielen Dank für Ihre fundierte Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gebhardt,
Ihre erste Frage bezieht sich darauf, dass es Erkenntnisse gibt, dass Radwege generell nicht die Sicherheit der Radfahrer erhöhen. Dies veranlasste mich, mit mehreren Stuttgarter Polizisten Rücksprache zu halten, die aus ihrer täglichen Erfahrung berichteten. Ferner habe ich erneut mit dem ADFC gesprochen. Das Ergebnis war, dass alle Polizisten sagten, sie würden aus ihrer Erfahrung immer aus Sicherheitsgründen den Radweg vorziehen, wissenschaftliche "belastbare" Erkenntnisse liegen mir nicht vor.
Ich bin froh, dass auch Sie die Bedeutung des Rads als umweltfreundliches Verkehrsmittel sehen. Deswegen noch mal meine Antwort: Nicht der Rückbau von Radwegen, sondern der Ausbau neuer und die Verbesserung von vorhandenen Radwegen muss das Ziel sein.
Die andere Frage bezüglich der Radwegbenutzungspflicht für Sportradfahrer, ist tatsächlich etwas kompliziert. Früher war das klar geregelt, da galt diese Radwegbenutzungspflicht, da gab es sogar Grundsatzurteile dazu. Die bis 1998 generelle Radwegebenutzungspflicht aus § 2 Abs. 4 Satz 2 der StVO a.F. gibt es seit der StVO-Novelle aus dem Jahre 1998 in dieser Form nicht mehr.
Ich bitte Sie aber, meine Beschwerde über Sportradfahrer, die im Berufsverkehr fahren, in der Antwort an Herrn Epple so zu verstehen, dass ich an diese Sportler appellieren möchte, doch den Radweg zu benutzen, wenn er weitgehend frei ist. Ich dachte hier auch weniger an den Stadtverkehr, sondern z.B. an die Situation im Neckartal, wo es genügend Radwege gibt, Sportradfahrer aber auf der Bundesstraße fahren.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Maurer MdB