Frage an Ulrich Maurer von Josef S. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo herr Maurer,
erst einmal vielen Dank,daß Sie Ihren sozialem Gedankengut treu geblieben sind und nicht in der SPD verblieben sind.
Meine Frage nun,: ein Urteil des BSG aus 2006 zur Frage der Abzüge von EU-Rente unter 60 Jahren wurde ja damit beantwortet,der Abzug für Erwerbsunfähigkeitsrentner unter 60 jahren ist Gesetzeswidrig.. Warum hällt sich die Deutsche Rentenanstallt nicht an dieses Urteil,mir ist klar,daß es ca 400 000 EU-Rentner berifft,aber gibt es keine Möglichkeit dieses durchzusetzen?
Wenn es Urteile zum Nachteil der Bürger gibt,dann werden diese sofort und ohne weitere Musterprozesse umgesetzt.
vielen Dank
Sehr geehrter Herr Schmiedel,
zunächst möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken. Was Ihre Anfrage betrifft, so ist diese ohne Kenntnis der konkreten Umstände nicht einfach zu beantworten. Mit Wirkung vom 1.1.2001 wurden die frühere Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Der Erhalt einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung unterliegt medizinischen wie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Zugleich bestehen Hinzuverdienstgrenzen. Einschränkungen können sich auch ergeben, wenn Beiträge aus der Unvallversicherung gezahlt werden. Erst nach Klärung dieser Umstände ist eine Antwort möglich. Was eine pauschale Minderung der Bezüge unter 60 Jahren betrifft, ist eine solche Entscheidung aus meiner Sicht rechtlich nicht haltbar.
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer