Frage an Ulrich Maurer von Lutz L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mauer,
im Zusammenhang mit der NSA-Affäre kritisieren Sie die seit 2002 wechselnden Verantwortlichen des Kanzleramtes.
Ich hoffe es wird noch weitere Klarheiten dazu geben. Bisher ist z.B. noch unklar, wie und in welchem Umfang ausländische Dienste eigenständig überwachen konnten und welche "Dienstleistungen" von deutscher Seite hierzu erbracht wurden.
Die Beschränkungen des Art.10 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis) wurden dem G10-Gesetz nach durch das parlamentarische Kontrollgremien und die zugeordnete G10-Kommission überwacht.
Sie waren/sind Mitglied der G10-Kommission. Waren Sie somit für die Kontrolle der jetzt bekannt gewordenen Überwachungen rechtlich zuständig? Wenn ja, wurden Sie nicht informiert? Welche rechtlichen Grundlagen hatte die Zuständigkeit bzw. Nichtzuständigkeit?
Ich glaube, viele Bürger wünschen sich vor allem Klarheit über die Tatsachen, um selbst eine möglicht realistische Einordnung und eigenständige Bewertung vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüssen
Lutz Lippke