Frage an Ulrich Maurer von Richard K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Maurer,
Kleinveranstalter und Künstler haben eine Petition zur Reformierung der GEMA auf den Weg gebracht. Die große Resonanz zeigt deutlich die Notwendigkeit, dieses Thema aufzugreifen.
Grund genug unsere Kandidaten für die Bundestagswahl zu folgenden Fragen um eine Stellungsnahme zu bitten:
1) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?
2) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrter Herr Köhnlein,
Zu Ihrer ersten Frage:
Zur Erhaltung der Kultur in Deutschland ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen nötig, von der Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz, über die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Kulturförderung bis zu Reformen im Urheberrecht sowie in der Struktur und Arbeitsweise der Verwertungsgesellschaften.
In diesem Kontext steht auch eine Reform der GEMA an. Dazu hat der Abschlußbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" Empfehlungen gegeben, die derzeit schrittweise umgesetzt werden. Es geht keineswegs um die Abschaffung, sondern vielmehr um die Stärkung des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften. Diese sind als wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt in Deutschland aufrechtzuerhalten und derzeit vor allem auf europäischer Ebene zu verteidigen.
Die LINKE wendet sich gegen eine rein wettbewerbsorientierte Neuausrichtung der Rechtewahrnehmung. Wesentlich ist, dass die Verwertungsgesellschaften und insbesondere die GEMA ihren gesetzlich festgeschriebenen sozialen und kulturellen Aufgaben wie auch ihren Verpflichtungen zur Transparenz besser nachkommen. Darauf werden wir drängen. Im Dialog mit den Verantwortlichen werden wir auch die besonderen Probleme der kleinen Veranstalter zur Sprache bringen, die in der Petition zur Reformierung der GEMA dargelegt sind. Allein die große Beteiligung verweist auf die Relevanz dieses Problems.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die faktische Monopolstellung der GEMA bei der Wahrnehmung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken stellt meiner Auffassung nach kein rechtliches Problem dar. Allerdings muss die GEMA ihre soziale und kulturelle Schutz- und Ausgleichsfunktion auch tatsächlich wahrnehmen. Wird diese ausgehöhlt, entfällt der entscheidende Grund für die rechtliche Sonderstellung des Systems kollektiver Rechtewahrnehmung.
Die Existenz mehrerer konkurrierender Verwertungsgesellschaften liegt weder im Interesse der Produzenten noch der Nutzer von Musik. Sie würde den Verwaltungsaufwand für die Nutzer beträchtlich erhöhen, der Aufwand für die Rechte-Inhaber wäre erheblich größer.
Desto wichtiger aber ist die Aufsicht und Kontrolle durch die öffentliche Hand. Sie muss deutlich verstärkt werden. Eine allgemeine Prüfung reicht hier nicht aus, vielmehr ist es auch im Einzelfall nötig zu kontrollieren, ob die GEMA ihren gesetzlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Dazu war das Deutsche Patent- und Markenamt unverständlicher- und bedauerlicherweise in den letzten Jahren nicht in der Lage. Eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung dieser Aufsichtsbehörde ist dringend nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Maurer, MdB