Ulrich Mahner
SPD
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Frage von Frank B. •

Frage an Ulrich Mahner von Frank B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Mahner,

ich hoffe, sie finden die Zeit, meine Fragen noch vor dem 27. Januar 2008 zu beantworten.
Bitte gestatten Sie mir, Ihnen heute weitere Fragen an zu stellen.

Die gesetzlichen Rauchverbote in der Gastronomie erhitzen nach wie vor die Gemüter. Auch im Vorfeld der Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen, die am 27. Januar stattfinden, spielt die Diskussion dieses Themas eine nicht zu unterschätzende Rolle.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, die folgende drei Fragen:

1.) Unter Bezug auf die hohen Umsatzeinbußen in der Gastronomie durch das Rauchverbot, die im Rahmen von Umfragen ermittelt wurden, möchte ich wissen: „Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen bzw. zu verhindern?“

2.) „Wann sollte Ihrer Meinung nach und nach Ansicht Ihrer Partei das Rauchverbot mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen überprüft werden?“

3.) Unter Verweis auf die sehr positiven Erfahrungen in Spanien mit freiwilligen Regelungen (Kennzeichnungspflicht) für Gastrobetriebe mit weniger als 100 qm Fläche und der Regelung im Saarland (Ausnahmen für inhabergeführte
Gaststätten) frage ich Sie: „Können Sie sich für die Zukunft eine vergleichbare Lösung für Niedersachsen vorstellen?“

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bartram,

zu Ihrer ersten Frage:

Wie ich schon in der Antwort auf Ihre frühere Frage geschrieben habe, halte ich eine Beratung über eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für sinnvoll. Bis dahin verweise ich erneut auf die Erfahrungen im europäischen Ausland.

zu Ihrer zweiten Frage:

Nach meiner Meinung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

zu Ihrer dritten Frage:

Eher nicht. Jede Ausnahmeregelung würde dem Ziel des Nichtraucherschutz - insbesondere mit Blick auf die Beschäftigten - zuwiderlaufen.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Mahner