Frage an Ulrich Mahner von Frank B. bezüglich Wirtschaft
sehr geehrter Herr Mahner,
ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir folgende Frage beantworten könnten:
Das Nds. NiRSG istl wirtschaftspolitisch für die Inhabergeführte Gastronomie eine einzige Katastrophe.
.
Wie sie wissen wurde gegen dieses Gesetz bzw. die entsprechende Regelung in BW bereits Klage vor dem Bundesverfassunggericht eingereicht. Nach Auffassung zahlreicher Rechtsgelehrter werden die Reglungen zum Rauchverbot in Gaststätten vor dem BVerfG wohl keine Gnade finden.
Wie stehen Sie zu dem aktuellen nds. NiRSG. Wäre eine liberale Lösung iSd ursprünglichen CDU Vorschlages (Kennzeichnungspflicht) eine Position, die Sie im nächsten Landtag vertreten würden. Wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Bartram,
die Regelungen des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes halte für richtig. Ziel der Regelungen ist ein umfassender Nichtraucherschutz. Dieser muss auch und gerade für die Beschäftigten in der Gastronomie gelten. Dieses Ziel würde durch Ausnahmeregelungen, wie z.B. die von Ihnen genannte Kennzeichnungspflicht, unterlaufen werden.
Unabhängig von dieser Position bleibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Sollten die Regelungen dort gekippt werden, müsste neu über die Möglichkeiten des Nichtraucherschutzes nachgedacht werden. Bis dahin halte ich - auch mit Blick auf die erfolgreichen Regelungen in anderen europäischen Ländern - eine Änderung für nicht angebracht.
Ulrich Mahner