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Ulrich Lechte
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Frage von Jörn-Derek G. •

Frage an Ulrich Lechte von Jörn-Derek G. bezüglich Recht

Abwägung der Corona-Maßnahmen

Guten Tag Herr Lechte,

mit den zu erwartenden ansteigenden Erkrankungszahlen (oder definierten Fälle) im Herbst werden nun von der Bundesregierung und von den Ministerpräsidenten wieder eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen ausgerufen, die das soziale und wirtschaftliche Leben fast aller Bürger massiv betreffen werden.

Aussagen von Fachleuten lassen erwarten, dass das Beendigen der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ wohl gut und gerne erst 2022 erfolgen wird; vor allem hier im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Abschluß der angestrebten Impfmaßnahmen.

Meine grundsätzliche Frage an Sie ist nun:
In wieweit habe Sie (oder ihre Fraktion) die Alternativlosigkeit dieser Maßnahmen und, falls klar erkennbar, der zugrundeliegenden Strategie, überprüft ?

Ich möchte mich bei der Beschreibung eines Alternativmodels an der Great Barrington Declaration orientieren: Risikogruppen-Schutz (bei deren Wunsch), die tatsächliche Belastungsgrenze des Gesundheitssystems als akzeptable Grenze für angemessene Verbotsmaßnahmen, normale Hygienemaßnahmen für alle. Risikogruppen waren schon seit Ende Januar definierbar und die frühe Heinsberg-Studie hält in wichtigen Punkten bis jetzt.

Also konkret:
Wie haben Sie sich ein Bild gemacht, ob die anfangs durchgeführten und nun, in anderer Reihenfolge, wiederholten Maßnahmen angemessen waren/sind; vor allem unter Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit ?

Gern würde ich erfahren,
• welche Anfragen Sie (oder ihre Fraktion) hierzu an die Bundes/Landesregierung gestellt haben,
• welche Antworten es hierzu gab, und
• welche Studien Sie (oder ihre Fraktion) ggf. selbst beauftragt haben, falls die Bundes/Landesregierung nicht oder nicht ausreichend geantwortet hat
Das Parlament als Vertretung des Souveräns war schon seit Monaten in der Pflicht, hier zu hinterfragen und ggf. zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörn-Derek Gehringer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gehringer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen antworten. Bitte beachten Sie jedoch, dass weder die FDP-Bundestagsfraktion noch ich als Bundestagsabgeordneter Anfragen an die Länderregierung stellen kann. Ich möchte Sie zu diesen Punkten höflich an die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag verweisen (www.fdpltby.de). Gerne darf ich Sie in dem Zusammenhang auch auf die Übersichtsseite „Corona“ der Landtagsfraktion hinweisen (www.fdpltby.de/corona).

Die Freien Demokraten im Bundestag haben im Frühjahr zu Beginn der Pandemie - mit Bauchschmerzen - den Kurs von der Regierung mitgetragen. So haben wir den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, nicht jedoch ohne einige Kompromisse zu erkämpfen. Als Verfechter der Bürgerrechte hat es mich gefreut, dass Bewegungsprofile von Bürgern nicht erfasst werden dürfen. Ebenfalls war der Fraktion der Freien Demokraten damals wichtig, 1. dass Bundestag und Bundesrat die epidemische Notlage beenden können und 2. dass die im Frühjahr beschlossenen Änderungen spätestens am 1. April 2021 außer Kraft gesetzt werden. Diese Änderungen sind zum Glück Teil des Gesetzes.

Die Abgeordneten der Freien Demokraten im Land- und Bundestag setzen sich für die Rückkehr zur geordneten parlamentarischen Entscheidungsfindung ein. Es ist (mittlerweile) absolut unverantwortlich von der Regierung, dass das Herz der Demokratie, die Legislative und die offene Debatte im Bundestag ignoriert wird. Wir sind trotz steigender Zahlen an einem anderen Punkt als noch vor 8 Monaten, eine Regierung per Pressekonferenz und Ministerpräsidentenkonferenz ist unangebracht.

Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen Verhältnismäßigkeit darf ich gerne auch einen Artikel unseres Parlamentarischen Geschäftsführers im Bundestag, Herrn Marco Buschmann zu Ihren Ausführungen empfehlen (https://www.fdpbt.de/buschmann-gastbeitrag-droht-verfassungskrise).

Bzgl. Ihrer Frage zu Anfragen der Fraktion in Verbindung mit Corona:

Diese können Sie unter dem Link (https://www.fdpbt.de/suche?search_api_fulltext=corona+anfrage&auto=0) einsehen. Hier wird nach dem Klick auf die entsprechende Anfrage auch direkt angezeigt, ob die Anfrage schon beantwortet wurde oder nicht. Gerne können Sie dort auch Suchanfragen zu anderen Themen vornehmen.

Studien auf noch nicht oder nicht ausreichend beantwortete Anfragen sind nicht üblich bzw. vorgesehen. Eine aktuelle Studie der FDP-Fraktion im Bundestag zum Thema Digitalisierung und Corona ist der Digitalisierungsmonitor 2020, welchen Sie unter https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2020-10/Digitalisierungsmonitor-2020.pdf abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lechte

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