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Ulrich Lechte
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Frage von Herbert Z. •

Frage an Ulrich Lechte von Herbert Z. bezüglich Umwelt

Hallo Herr Lechte,
ich wohne in Obertraubling und habe eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, bei der die entgeltliche Einspeisung ins öffentliche Netz im Jahr 2023 abläuft. Ich/wir meine Familie fühlen mich/uns auch als Pioniere für die sicherlich auch von Ihnen angestrebte Klimaneutralität. Nun sollen wir also unsere Photovoltaikanlage 2023 stilllegen? Das kann nicht sein, da die Anlage Solarstrom wie am ersten Tag produziert.
Was gedenken Sie zu tun, als Abgeordneterunseres Wahlkreises, als gewählter Volksvertreter, für uns Solaristi zu tun, um das Anstehende aufhalten ja sogar abwenden zu können?
Familie Zitzelsberger
Herbert Zitzelsberger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zitzelsberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sicherlich haben Sie sich schon frühzeitig im Laufe der langjährigen Förderungszeit Gedanken bzw. Planung über die Verwendung nach Ablauf der Förderung gemacht. Aufgrund Ihrer Schilderung nehme ich an, dass eine Stilllegung von Ihrer Seite geschieht, da die Anlage nach Ablauf der Förderung für Sie aus finanziellen Gründen nicht mehr lohnenswert ist. Ich verstehe gut, dass für Sie als Bürger Klimaneutralität und die Bezahlbarkeit wichtige Faktoren sind. Die Fraktion der Freien Demokraten fordert hier u.a. eine grundlegende Reform der Steuern, Umlagen, Abgaben und Entgelte zu prüfen, um Fehlanreize für ein ganzheitliche und sektorenübergreifende Energiewende zu beseitigen und einen zunehmend nachfragegetriebenen und ungeförderten Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen.

Dieses Jahr wird die Ökostromförderung den Steuerzahler mehr als 33 Milliarden Euro kosten. Geld, welches insbesondere durch die Neuverschuldung im Zuge des von der Regierung erneut verhängten Lockdowns an anderer Stelle fehlt.

Die Ökostromförderung war von den politischen Verantwortlichen garantiert, die Laufzeit aber transparent begrenzt. Mit der Förderung sollten die entsprechenden Anlagen zu Beginn wirtschaftlich betrieben werden können. Knapp 20 Jahre nach Förderungsbeginn hat auch Herr Altmaier versprochen, die erneuerbaren Energien in den Wettbewerb überführen zu wollen.

Die Energiewende muss mittelfristig ohne intensive Förderpolitik zulasten der Verbraucher gelingen. Mein Kollege Martin Neumann hat z.B. errechnet, dass ohne die milliardenschweren Zuschüsse aus Steuermitteln die Umlage um mehr als 40 Prozent auf fast 10 Cent ansteigen würde.

Die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag möchte für Post-EEG-Anlagen Hindernisse für langfristigen Lieferverträgen beseitigen sowie sog. Power Purchase Agreements erleichtern und steht außerdem weiteren Vorschlägen der Bundesregierung für eine möglichst marktwirtschaftliche Regelung für die Einspeisung und Bilanzierung von erneuerbar erzeugtem Strom aus Anlagen, die ab 2021 aus der 20-jährigen EEG-Förderung fallen, nicht ablehnend gegenüber. Eine Anschlussförderung ist dabei auszuschließen.

Ich hoffe für Ihre Anlage kann auch eine für Sie finanziell passende Lösung gefunden werden, so dass Sie die Anlage nicht selbst stilllegen (müssen).

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lechte

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