Frage an Ulrich Lechte von Noell A. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Lechte
sind Sie bereit, die Wiedereinführung der Eheschließung in Botschaften und Konsulaten zu unterstützen?

Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Konsularbeamtinnen und Konsularbeamte waren bis zum 31.12.2008 nach § 8 Abs. 1 Konsulargesetz befugt, Eheschließungen vorzunehmen, sofern mindestens einer der Verlobten Deutscher und keiner von ihnen Angehöriger des Empfangsstaates war. Mit dem § 8 Konsulargesetz wurde durch das Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19.02.2007 (BGBL. I S. 122) das geändert. Konsularbeamtinnen und -beamte sind seither nicht mehr ermächtigt, Eheschließungen vorzunehmen.
Zum aktuellen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht, aber Sie können mir gerne darlegen, wieso Ihnen diese Frage wichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lechte