Frage an Ulrich Lechte von Mohammed A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Lechte
in vielen Fällen ist zu beobachten, dass die deutsche Bundesregierung den Zugang zu Informationen nach dem IFG, UIG und VIG immer stärker beschränkt, gleichzeitig jedoch zahlreiche Klagen verliert. Hinzu kommt, dass auch der Deutsche Bundestag sehr restriktiv vorgeht, was den Zugang zu Informationen anbelangt.
Wie auch aus der amtlichen IFG-Statistik des BMI ( https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html ) hervorgeht, werden viele Anfragen schlicht gar nicht beantwortet, obwohl nach dem deutschen Verwaltungsverfahensrecht eine Verbescheidungsvepflichtung besteht. Hinzu kommt, dass die Gebührenstatistik (s.o.) auf der Basis ihrer Ausrichtung den Anschein erweckt, dass Gebühren nur bei missliebigen Anfragen erhoben werden. Auch hier ist die Bundesregierung schon mehrfach vor Gericht gescheitert.
Ich frage Sie daher:
1. Wie stehen Sie zum IFG, UIG und VIG und wie sollten diese Informationsfreiheitsrechte weiterentwickelt werden?
2. Schließen Sie sich dem BfDI an, dass eine Beantwortungsverpflichtung auch bei Anfragen besteht, die ohne Adressangabe gestellt werden?
3. Wo soll das Gebührenrecht weiterentwickelt werden? Aus welchem Grund wird nicht in Deutschland wie in der EU oder in UK verfahren, wo auf Gebührenerhebungen komplett verzichtet wird? Würden Sie sich für einen Gebührenverzicht einsetzen?
4. Wie sehen Sie die Praxis der Behörden des Bundes, dass ein überwiegender Teil der Anfragen trotz einer gesetzlichen Verbescheidungsverpflichtung gar nicht verschieden wird und als "anders erledigt" deklariert wird (was letztlich nicht anderes heißt als dass sie eingestellt werden)?
5. Wie sehen Sie die Praxis des Deutschen Bundestages bei der Anwendung des IFG und wieso geht gerade das Parlament hier nicht wesentlich offener um, um als transparentes Parlament dies auch kenntlich zu machen?