Frage an Ulrich Lechte von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lechte,
zu der kleinen Anfrage 19/4426 eine Frage: In Deutschland werden Arbeitseinkommen zwischen 34 % und 49 % belastet. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nach Einführung der Abgeltungssteuer einer Belastung von maximal 29 %. Damit liegt die Belastung von Arbeitseinkommen um bis zu 20 % höher als die Belastung von Kapitaleinkommen. Es ist offensichtlich das hier unproduktive Einkommen steuerlich gefördert, produktives Einkommen steuerlich belastet wird. An einer Beibehaltung des bisherigen Systems kann auch die FDP keine Interesse haben. Aber auch die Abschaffung der Abgeltungsteuer ist mit Problemen verbunden. Die Besteuerung von Kapitaleinkünften an der Quelle ist ein gut funktionierendes System. Die mit Einführung der Abgeltungssteuer beabsichtige Vereinfachung im Steuerrecht ist eingetreten. Am System der Quellenbesteuerung sollte daher keine Änderung erfolgen. Die ungerechte Besteuerung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen könnte auch mit einer Erhöhung des Abeltungsteuersatzes z.B. auf 40 % erreicht werden. Mit Soli.Zuschlag und Kirchensteuer ergäbe sich eine Belastung von ca. 46 %. Gleichzeitig sollte die Günstigerprüfung abgeschafft werden. Damit wären Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag immer mit einem Steuersatz versteuert die der durchschnittlichen Belastung von Arbeitseinkommen entspricht. Flankierend hierzu könnte der Sparerfreibetrag vervierfacht werden. Kleine Sparvermögen wären auch bei steigenden Zinsen von der Erhöhung der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Nur Besitzer von großen Vermögen wären mit höheren Steuern belastet. Eine Steuererhöhung ergibt sich nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, während ein erheblicher Teil steuerlich entlastet wird. Mich würde Ihre Meinung hierzu interessieren.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre E-Mail, welche sich auf die unterschiedliche Besteuerung von Arbeitseinkommen und Kapitaleinkommen bezieht.
Grundsätzlich werden Arbeitseinkommen in Deutschland mit 0 bis 44 Prozent (in Ausnahmen bis 47,5%) besteuert. Auf der anderen Seite werden Einnahmen aus Kapitalvermögen (Aktien) schon auf der Ebene der Kapitalgesellschaft mit 15 Prozent KSt zgl. SolZ plus ca. 15 Prozent GewSt. (zusammen ca. 31 Prozent) besteuert. Dazu kommt dann noch die Besteuerung beim Anteilseigner mit 25 Prozent zzgl. SolZ. Lediglich die Zinseinkünfte unterliegen der Besteuerung von 25 Prozent zzgl. SolZ.
Die endgültige Meinungsbildung zur grundsätzlichen Debatte um die Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkommen ist innerhalb der Fraktion noch nicht abgeschlossen. Gerne kommen wir zu einem späteren Zeitpunkt zu Ihrem Anliegen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lechte