Frage an Ulrich Lechte von Simon B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Ulli Lechte
der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages hat empfohlen, die Wahlprüfungsbeschwerde WP 103/17 (19/3050) zurückzuweisen, obwohl nachgewiesen ist, dass hierbei ein gravierender Wahlverstoß vorlag, nämlich eine Stimme unterschlagen wurde.
Die Unterlage wird Ihnen nun als Mitglied des Deutschen Bundestages zur Entscheidung vorgelegt.
Wie werden Sie abstimmen? Wie haben Sie sich über den Vorgang informiert, um eine richtige Stimmabgabe tätigen zu können?
Ist es mit Ihrem demokratischen Wissen vereinbar, dass die Kreiswahlbehörde das Ergebnis der Wahl durch Stimmennichtbeachtung beeinflusst? Was werden Sie unternehmen, dass so etwas nicht mehr vorkommt?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 29.06.2018.
Wie Sie sicher dem Plenarprotokoll von der Sitzung des Deutschen Bundestag vom 5. Juli 2018 entnehmen konnten, hat der Bundestag Einstimmung die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses angenommen. Es wurde zwar ein Fehler festgestellt, dieser war aber nicht ausschlagend für den Wahlausgang. Ich kann den Ärger zwar verstehen, aber er rechtfertigt keine Annullierung der Bundestagswahl.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lechte