Frage an Ulrich Lechte von Elli H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Herr Lechte,
Sie haben am Donnerstag im Bundestag u.a. auch unter TOP 23 über den Abschluss zahlreicher Petitionsverfahren abgestimmt. In den Vorlagen sind lediglich das Aktenzeichen des Deutschen Bundestages und ein Stichwort benannt.
Woher wussten Sie, was Inhalt der Petition und die Stellungnahme der Bundesregierung war, um hierzu eine möglicher Weise weitreichende Entscheidung zu fällen?
Halten Sie es nicht für sinnvoll, dass hier ein paar Worte mehr gespendet werden (natürlich unter Beachten des Daten- und Personenschutzes), um über den Inhalt der Petition zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen?
Mit herzlichem Gruss
E. H.
Sehr geehrte Frau Hahnebut,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeornetenwatch.de vom 19.01.2018.
Zu ihrer Frage bezüglich der Petitionsverfahren:
Der zuständige Berichterstatter der Bundestagsfraktion - in diesem Fall aus dem Petitionsausschuss- unterrichtet die Mitglieder der Fraktion bei der Fraktionssitzung vor der jeweiligen Abstimmung über den Inhalt der einzelnen Petitionen.
Innerhalb der Fraktion wird dann über den Inhalt beraten und abgestimmt.
Insoweit ist den Abgeordneten der Inhalt der Petitionen bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lechte