
(...) Gemäß § 6 Abs. 1 RegG sind diese Mittel in erster Linie zur Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), aber auch investiv zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu verwenden. Artikel 106a GG begründet eine Zahlungspflicht des Bundes. (...)