
(...) Wie Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen können, ist der Versandhandel von Medikamenten nach Deutschland streng geregelt: "Auch im Wege des erlaubten Versandhandels an Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nur in Deutschland zugelassene oder registrierte Arzneimittel nach Deutschland verbracht werden. Zudem darf dieser Versand nur aus den EU-Mitgliedstaaten und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen, in denen für den Versandhandel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. (...)