Frage an Ulrich Kelber von Roland H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kelber,
Gruß zuvor! Nachdem ich als Bonner Bürger und Mitarbeiter einer Bundeshörde (BaFin) jahrelanges ungestraftes Mobbing einer SPD-Beamtin - teil an anderen, teils genen mich - erlebte, habe ich den Fall der Frau Hinz vor allem aus der Brille der von ihr gemobbten Beschäftigten betrachtet: Laut Presseberichten heuerte und feuerte Frau Hinz Mitarbeiter und verbreitete eine mobbingartige Atmosphäre. Ca. 50 Personen solle sie über die Jahre beschäftigt haben, das Mobbing war im Bundestag bekannt. Es stand i nder Zeitung zu lesen, dass die Personalvertretung dezente Gespräche für Bewerber bei Frau Hinz anbot. Irgendwelche ernst zu nehmende Aktionen der SPD zum Abstellen der Mobbing-Verhaltensweisen der Frau Hinz sind mir nicht bekannt, daher meine Fragen:
1. Wieso hat niemand von der SPD mit einigen der vielen (ex-) Beschäftigten der Frau Hinz gesprochen, die ja Zeugen oder gar Opfer und teils weiter im Bundestag beschäftigt waren? Dann hätte man doch schnell klären können, ob was Wahres an den Vorwürfen ist?
2. Wieso entschuldigt sich die SPD nicht nachträglich bei den Opfern, die ihren Job verloren haben und seelisch unnötig leiden mussten?
3. Wieso gibt es im Bundestag keine standardisierten und regelmäßigen Zufriedenheitsbefragungen und "Exit-Interviews" für die Beschäftigten in Abgeordnetenbüros?
Da die SPD ja beansprucht, in besonderer Weise für die Arbeitnehmerrechte da sein zu wollen, würde ich mich eine Antwort sehr freuen. Dank vorab!
Sehr geehrter Herr Heuermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Lassen Sie mich vorab darauf hinweisen, dass gemäß § 38 des Grundgesetzes die Abgeordneten des Bundestages "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind und nur ihrem Gewissen unterworfen". Dieses freie Mandat führt auch dazu, dass den Abgeordneten niemand in die Vertragsgestaltung, in die Aufgabenverteilung und in die Büroorganisation hineinreden darf. Natürlich müssen wir uns an Recht und Gesetz halten und natürlich gibt es auch ethisch-moralische Grenzen, aber die muss jede/r Abgeordnete mit sich selbst klären. Dieses freie Mandat führt z.B. bis heute dazu, dass unsere MitarbeiterInnen keinen Betriebsrat o.ä. haben, weil jedes Abgeordnetenbüro als eigenständiges Kleinstunternehmen gilt.
Zu Ihren Fragen:
1) Natürlich wurde mit den MitarbeiterInnen von Frau Hinz gesprochen, bzw. sind diese auf die Vertrauensabgeordneten und die Mitarbeitervertretung zugekommen. Und es hat auch Gespräche der Vertrauensabgeordneten und der Parlamentarischen Geschäftsführung mit Frau Hinz gegeben. Da diese stets sämtliche Vorwürfe bestritt, waren die Möglichkeiten Änderungen herbeizuführen, für die Fraktionsführung aber gering bis aussichtslos.
2) Weil "die SPD" damit überhaupt nichts zu tun hat, wenn dann Frau Hinz oder meinen Sie nicht? Die Mitarbeitervertretung und die Fraktionsführung bemühen sich in der Regel erfolgreich darum, dass die betroffenen MitarbeiterInnen einen neuen Job bei einem anderen Abgeordneten bekommen, wenn sie dies wollen.
3) Weil der Bundestag (s.o.) dafür nicht zuständig ist, er verwaltet lediglich im Auftrag der Abgeordneten die Mitarbeiterbudgets. Es bestehen
keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Abgeordneten-MitarbeiterInnen und der Verwaltung des Bundestages. Nachzulesen im Abgeordnetengesetz.
Gerade weil wir uns in der SPD in besonderer Weise für die Arbeiternehmerrechte einsetzen, haben wir versucht mit der Gründung einer eigenen Tarifgemeinschaft der Abgeordneten die Arbeitnehmerrechte unserer MitarbeiterInnen zu verbessern. Das gelingt in Teilen, aber auch hier kann kein MdB gezwungen werden, dieser Tarifgemeinschaft beizutreten und sich seinen MitarbeiterInnen gegenüber anständig und menschlich normal zu verhalten.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber