Frage an Ulrich Kelber von Sebastian G. bezüglich Recht
Hallo Herr Kelber,
Warum sieht Finanzminister Schäfer keinen juristischen Aufklärungsbedarf bezüglich der Versteuerungspraxis der Apple Retail Germany B.V. & Co. KG?
Immerhin hat die EU-Kommision fetgestellt "Apple hatte sein Vertriebsgeschäft in Europa in der Weise gestaltet, dass Kunden ihre Produkte vertraglich von Apple Sales International in Irland erwarben und nicht von den Geschäften, die die Produkte tatsächlich an die Kunden verkauften. So verbuchte Apple alle Verkäufe und die mit diesen Verkäufen erzielten Gewinne direkt in Irland." (Europäischen Kommission IP/16/2923, Brüssel, 30. August 2016)
Hier noch ein Beitrag von www.golem.de der nahelegt, das der Sachverhalt prüfenswert sein könnte: "Der früher in München ansässige deutsche Apple-Ableger hat seit dem Geschäftsjahr 2010 seinen Sitz in Hessen und firmiert seit vergangenem Jahr unter der Bezeichnung Apple Retail Germany B.V. & Co. KG. In den vergangenen sechs Geschäftsjahren hat das Unternehmen bei einem Umsatz von 1,6 Milliarden Euro insgesamt Verluste von drei Millionen Euro gemeldet. Erst in den vergangenen drei Jahren gab es überhaupt Gewinne, die mit insgesamt drei Millionen Euro versteuert wurden. Das geht aus den Geschäftsberichten vor, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden."
Ich würde mich freuen wenn Sie Ihre Sicht auf den Sachverhalt teilen würden.
Mit den besten Grüßen
Sebastian Gensch
Sehr geehrter Herr Gensch,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Versteuerungspraxis von Apple und anderen.
Die von Ihnen beanstandete Haltung von Finanzminister Schäuble, kenne ich auch nur aus den Medien, dort hat er aber ebenfalls deutlich gemacht, dass natürlich geprüft werde, ob und wieviel von den möglichen Steuerzahlungen der Firma Apple an Deutschland gehen könnten. Für die Überprüfung der Apple Retail und der Verkaufsstores sind allerdings die Länderfinanzminister zuständig und die haben alle aus Herrn Söder meines Wissens eine Prüfung angeordnet. Durch die Klagen von Irland und Apple vor dem EUGH kann die ganze Angelegenheit allerdings noch sehr lange dauern.
Unabhängig davon, setze ich genau wie meine Partei darauf, dass solche „Steuersparmodelle“ großer internationaler Konzerne überprüft und verboten werden. Die Vermeidung und die Verfolgung von Steuerbetrug ist bei uns bekanntermaßen schon seit langem ein steuerpolitischer Schwerpunkt und dabei wird es auch bleiben. Dieser Betrug ist kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht länger wie einer behandelt werden. Leider gibt es aber immer wieder und immer noch Länder und Staaten, die geradezu damit Werbung für Firmenansiedlungen machen, dass sie bei den Steuern alle Augen zudrücken (Irland, Luxemburg oder auch Bayern lassen grüßen).
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber