(...) Gleichzeitig werden die Stromverbraucher mit einer ungerechtfertigt hohen EEG-Umlage belastet." Die Bundesregierung hat zu dieser Forderung ebenfalls 2006 festegestellt: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die vom Bundesrat geschilderte Praxis bereits mit geltendem Recht unvereinbar ist." Jedem betroffenen Anlagenbetreiber und -investor musste also klar sein, dass er gegen den Willen des Gesetzgebers und damit gegen geltendes Recht verstößt. Dass dieser Rechtsverstoß von den Netzbetreibern zugelassen wurde, ändert nichts an dem Rechtsverstoß. Wenn Sie und andere hier und in Briefen fordern, dass der Bundestag diesen Rechtsverstoß nachträglich billigen soll und diese Anlagen weiter als Einzelanlagen fördern soll, dann empfinde ich dies als zumindest fragwürdig. (...)
Sehr geehrter Herr Höckelmann,
(...) Kurz: ich denke, dass es sinnvoll ist, über alle Möglichkeiten nachzudenken, wie wir die Internetseiten mit Kinderpornographie so unzugänglich wie möglich machen, dafür ist aber aus meiner Sicht ein Mix aus mehreren Maßnahmen notwendig, um nicht über das erwünschte Ziel hinauszuschießen. Die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze, also die Möglichkeit des Einspruchs gegen Maßnahmen, ist dabei nicht verhandelbar. (...)
Sehr geehrter Herr Peters,
Sehr geehrter Herr Mannsdörfer,
(...) Neben der energetischen Gebäudesanierung sollen die Mittel zu 65 Prozent in den Ausbau und die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Universitäten fließen, also in die Bildungseinrichtungen. Der Bund will also vor allem in die Bildungsinfrastruktur investieren, obwohl dies reine Ländersache wäre. Für die Abwrackprämie stehen in diesem Jahr maximal 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. (...)