(...) Im allgemein gilt an Autobahnen die gleichen Genehmigungsprinzipien für Windenergieanlagen wie an anderen Standorten, dabei sind die durchschnittlichen Windverhältnisse aber auch mögliche Gefährdungen z.B. durch Rotorbruch zu berücksichtigen. Schon heute stehen aber ja an Autobahnen sehr viele Windanlagen - weitgehend problemlos. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zur Erprobung von neueren Lärmschutzmaßnahmen. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II haben wir im letzten Jahr durchsetzen können, dass neben den schon beschlossenen Lärmschutzmaßnahmen an Bahnstrecken, auch neue, innovative Lärmschutzmaßnahmen erprobt werden sollen, die bisher noch keine Zulassung haben, die aber insbesondere für innerstädtische Strecken, an denen keine "normalen" Lärmschutzmaßnahmen eingesetzt werden können, schnellstmöglich erprobt werden müssen. Dazu gehört in meinem Wahlkreis Bonn insbesondere die Südstadt, wo die Bahnstrecke mitten durch dichtbesiedelte Wohngebiete zu beiden Seiten geht. (...)
(...) Kurz: Der CD-Verkäufer ist nach deutschem Recht nicht strafbar, wohl aber nach schweizerischem Recht. Der Ankauf eines Beweismittels durch die Staatsanwaltschaft ist zulässig und bedarf keiner gesetzlichen Grundlage. Der Staat ist ohnehin nicht strafbar; auch der handelnde Staatsanwalt verwirklicht mit dem Ankauf keinen Straftatbestand. (...)
(...) Ich halte pragmatisches Denken und Verhalten in der Politik für richtig und notwendig, deshalb werde ich dies ganz sicher nicht abstellen. Und ich halte, genau wie meine Partei, große Teile der sogenannten Agenda 2010 nach wie vor für richtig und notwendig, deshalb wäre es dumm, diese jetzt für grundfalsch zu erklären. Wir sollten doch bitte nicht vergessen, dass die Agenda 2010 nicht nur aus den sogenannten Hartz-Gesetzen bestand. (...)
(...) Wer Steuern in Höhe von einer Millionen Euro und mehr hinterzieht, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in jedem Fall ins Gefängnis und kann sich nicht mit einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe "freikaufen". Ich bin mit den drei aktuellen Fällen nicht im Detail vertraut, möchte aber darauf hinweisen, dass die rechtliche Prüfung im Fall Liechtenstein ergab, dass sich Ermittlungsbeamte sogar strafbar machen könnten, wenn sie Angebote zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung nicht nutzten. Im aktuellen Mannheimer Fall soll es sogar unwahrscheinlich sein, dass es sich um Daten-Diebstahl handelt, weil der Vermögensverwalter die Daten im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat. (...)
(...) Noch offen ist der vierte Punkt der Erklärung, der ausländerrechtliche Teil. Auch wenn die Erklärung hier als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen gilt, leidet die kinderpolitische Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik. Dass die Vorbehaltserklärung nicht zurückgenommen wird, ist auf die ablehnende Haltung der Mehrheit der Bundesländer zurückzuführen. (...)