Frage an Ulrich Hampel von Axel L.
Sehr geehrter Herr Hampel,
Sie haben sich bei der Abstimmung zum Fracking Verbot enthalten......darf man als Politiker, der die Meinung seines Wahlkreises wiedergibt, keine Meinung haben?
Sehr geehrter Herr Leschinski,
in einer gemeinsamen Erklärung der Münsterländer SPD-Bundestagsabgeordneten vom 27.4.2016 und in meiner persönlichen Erklärung vom 28.4.2016 nach §31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik sowie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Verbot von Fracking in Deutschland“ wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass wir den Einsatz von unkonventionellem Fracking ablehnen. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Demgemäß ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas für mich nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potentiellen wirtschaftlichen Chancen. Zudem bin ich auch der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen war es kein parlamentarisch seriöses Verhalten von Grüne und Linke, in der vergangenen Woche eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und schadet der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hampel