Frage an Ulli Nissen von Günther T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag, Frau Nissen,
ich bin nachdem mein Unternehmen nach § 613 BgB übertragen wurde, entlassen worden.
(Verfügungsrichtlinie B5622 des Bmin Wirtschaft Clement)
Werden Sie sich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages dafür einsetzten, diese meiner Meinung schlimme Gesetzesmöglichkeit der Entlassung zu schließen, oder sind Sie sogar dafür die Verwaltungsrichlinie 52 von Herrn Clement zurück zu nehmen ?
Wie sehen Sie als Jurstin § 613 BGB ?
Mit freundlichen Grüßen
Günther Tierenbach
Hallo und guten Tag Herr Tierenbach,
es tut mir sehr leid, dass Sie entlassen worden sind!
Ich bin keine Juristin - aber mein Verständnis des ersten Teil des Textes den ich mir im Internet angesehen habe,
"Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden."
sagt mir, dass wie bei dem Erwerb einer vermieteten Immobilie, Schutz für den Mieter besteht - auch Schutz für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bestehen sollte!!
Herzliche Grüße
Ulli Nissen