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Frage von Antje S. •

Frage an Ulli Nissen von Antje S. bezüglich Klima

Sehr geehrte Frau Nissen

Wofür genau werden Sie sich bei der Nachbesserung zum Klimaschutzgesetz einsetzen?

Der Klimawissenschaftler Prof. Stefan Rahmstorf vom Potsdam Institut für Klimafolgenforschung schreibt, dass der Richterspruch das knappe restliche Emissionsbudget für Deutschland und die 1,5-Grad-Grenze zurecht ins Zentrum rückt.

Verschiedene Ministerien und Bundestags-Abgeordnete sprechen öffentlich über eine schnellere, sozial gerechte Erhöhung des CO2-Preises und eine beschleunigte Energiewende, damit Deutschland so schnell wie möglich klimaneutral wird - idealerweise 2035. Das klingt für mich vernünftig und macht mir Hoffnung.

Meine Bitte an Sie: Bringen Sie das Klimaschutzgesetz auf echten 1,5-Grad-Kurs! Sorgen Sie für stärkere Maßnahmen im Klimapakt und Sofortprogramm - ganz im Sinne des Klimaurteils.

Das Positionspapier “Kompass Klimazukunft” enthält Vorschläge für ein wissenschaftliches 1,5-Grad-Emissionsbudget, die schnellere Erhöhung des CO2-Preises mit Sozialausgleich und die Senkung fossiler Steuer-Privilegien. Bürger*innen laden mit dem Kompass ihre Abgeordneten ein, sich für diese Schutzmaßnahmen einzusetzen und ihre Einigkeit durch eine Unterschrift zu bestätigen.

Deshalb möchte ich auch Sie bitten, den “Kompass Klimazukunft” zu unterzeichnen und Ihre Zustimmung vor Abstimmung des neuen Klimaschutzgesetzes zu veröffentlichen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antje Sander

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Sehr geehrte Frau Sander,

vielen Dank für Ihre fünfte Anfrage zum Thema Klimaschutz. Ich erlaube mir nochmals den freundlichen Hinweis, dass für Darmstadt Herr Dr. Jens Zimmermann zuständig ist.

Am 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit den Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Die restlichen Beschwerdepunkte wurden zurückgewiesen. Ich persönlich finde, dass das Urteil ein Erfolg für den Klimaschutz ist.

Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung die erste Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes werden höhere nationale Minderungsziele für die Jahre 2030 (65%) und 2040 (88%) sowie das Ziel der Netto Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben.

Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Sektoren (z.B. Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft) bis 2030 angepasst und jährliche sektorübergreifende Minderungsziele zwischen 2030 und 2040 festgelegt. Außerdem enthält das neue Klimaschutzgesetz Vorgaben zum Beitrag des Landnutzungssektors (wie z.B. Moore und Wälder) zum Klimaschutz und ergänzende Kompetenzen für den Expertenrat für Klimafragen. Das Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Es sichert wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert die Freiheitsrechte jüngerer Generationen, in dem die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 verstärkt und angemessener verteilt werden.

Das Klimaschutzgesetz sieht für den Zeitraum 2020-2030 konkrete Klimaziele für die einzelnen Emissionsbereiche Verkehr, Gebäude, Energie, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Ziele – in Form von maximalen Jahresemissionsmengen – liegt bei den zuständigen Bundesministerien. In Summe ergeben die sektoralen Ziele das Gesamt-Klimaziel für das jeweilige Jahr. Durch die Anhebung des Minderungsziels für 2030 müssen auch die Jahresemissionsmengen angepasst werden. Das Gesetz berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Minderungspotentiale in den Sektoren und sieht differenzierte Beiträge der einzelnen Sektoren zum Erreichen des erhöhten Klimaziels vor. So ist z.B. klar, dass bei Gebäuden oder in der Landwirtschaft nicht so kurzfristig und stark Emissionen eingespart werden können wie in anderen Bereichen.

Die Aufgaben des unabhängigen Expertenrates für Klimafragen (ERK) werden erweitert und seine Rolle wird gestärkt: Erstmals 2022 und dann alle zwei Jahre legt der ERK künftig dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ein Gutachten zur Entwicklung der THG-Emissionen vor. Dies beinhaltet auch einen Blick auf die Trendentwicklung und soll so eine Beurteilung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen mit Blick auf das Erreichen der im KSG festgelegten Klimaschutzziele erlauben. Der ERK ist weiterhin – wie bisher – für die Prüfung der vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissionsdaten des Vorjahres und der Annahmen, die einem Sofortprogramm bei Nichterreichen von Klimazielen zugrunde liegen, zuständig. Außerdem gibt er Stellungnahmen ab, zum Beispiel bei Änderungen des KSG oder beim Beschluss von Klimaschutzprogrammen.

Die neuen, ambitionierteren nationalen Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen stellen sicher, dass Deutschland dazu beiträgt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Indem das Gesetz schon kurz- bis mittelfristig zu mehr Klimaschutzmaßnahmen führen wird, verhindert es eine unverhältnismäßige Verlagerung der Treibhausgasminderungslasten in die Zukunft und die damit einhergehenden Freiheitseinbußen jüngerer Generationen.

Es sorgt zugleich für mehr Klarheit, wie sich die notwendige Reduktion von Treibhausgasemissionen bis hin zur Klimaneutralität über die Zeit verteilen wird. Über einen festgelegten Kontrollmechanismus sorgt das KSG schon bisher dafür, dass Überschreitungen der Jahresemissionsmengen rasch und effizient ausgeglichen werden und Deutschland somit verlässlich auf dem Zielerreichungspfad bleibt. Die Bundesregierung überprüft jedes Jahr, ob alle Sektoren auf dem richtigen Weg sind.

Reichen die beschlossenen Maßnahmen in einem Bereich nicht aus, muss die Bundesregierung sofort nachsteuern und ein Sofortprogramm aufsetzen. Für das Jahr 2020 ist dies im Gebäudesektor der Fall. Die zuständigen Bundesminister Horst Seehofer (BMI) und Peter Altmaier (BMWi) müssen spätestens zum 15. Juli 2021 ein Sofortprogramm vorlegen, mit dem der Gebäudesektor wieder auf Kurs zum Erreichen seiner Klimaschutzziele ist.

Am 21. Juni 2021 hat die öffentliche Anhörung des Fachausschusses stattgefunden. Das Gesetz wird in dieser Woche in namentlicher Abstimmung im Deutschen Bundestag verabschiedet. Ich werde dafür stimmen. Danach wird es darauf ankommen, die Ziele in praktische Politik umzusetzen und den Wohlstand in Deutschland zu erhalten.

Ich persönlich finde, dass es ein ambitioniertes Ziel ist, dass Deutschland als Industrienation bis 2045 klimaneutral wird. Ich werde daher den Kompass Klimazukunft nicht unterzeichnen, da dieser die Klimaneutralität für 2035 vorsieht. Ich stehe damit zu dem, was wir im Bundestag geleistet haben.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre Ulli Nissen, MdB