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Frage von Thomas S. •

Frage an Ulli Nissen von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Nissen,

die aktuelle Pandemie bedingt soziale Härten, Zitat ZDF - Nachrichten:

"In dem Aachener Stadtteil Driescher Hof liegt die Kinderarmutsquote bei 43 Prozent. Viele der Familien leben von Hartz-IV, deutschlandweit sind es 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen null und 15 Jahren. Die Corona-Krise trifft diese Kinder besonders hart. Es fehlen die Orte, an denen sie ihre Zeit verbringen können. An denen sie lernen können. An denen sie Gemeinschaft erleben. Und nicht nur das: Es fehlt ein gesundes Frühstück oder warmes Mittagessen. (...) "Familien, die von Hartz-IV leben, können nicht auffangen, was in der Krise wegfällt", sagt Gerda Holz.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-krise-kinder-armut-hartz-4-100.html

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in den Bundestag den Antrag eingebracht den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen um Personen ärmerer Bevölkerungsschichten vor finanziellen Notlagen zu schützen.
Dieser Antrag wurde am 14.Mai 2020 mit 451 Gegenstimmen zu 128 Pro-Stimmen abgelehnt.

Das Abstimmungsverhalten der 246 Abgeordneten der SPD:

Dafür gestimmt: 1 Abgeordnete/r
Dagegen gestimmt: 142 Abgeordnete
Enthalten: 0 Abgeordnete
Nicht beteiligt: 9 Abgeordnete

https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/regelsatz-der-grundsicherung-erhoehen

Sie Frau Nissen haben den Antrag betreffs Erhöhung Regelsatz der Grundsicherung abgelehnt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulli-nissen/abstimmungen

Frage 1:

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?

Frage 2:

Wie werten Sie die oben zitierten Hinweise auf soziale Härten im Zusammenhang der aktuellen Pandemie?

Frage 3:

Erkennen Sie bezogen auf die benannten Hinweise Handlungsbedarf,
wenn ja welchen?

Viele Grüße, T. S.

Portrait von Ulli Nissen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Corona-Krise belastet tatsächlich vor allem Familien mit niedrigem Einkommen. Der Ausfall des Unterrichts in den Schulen, und die fehlende digitale Ausstattung zu Hause haben die Jugendlichen und ihre Eltern in den letzten Monaten schwer getroffen.

Die Bundesregierung hat deshalb nach Beginn der Krise verschiedene Sozialschutzpakete beschlossen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können.

Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Die folgenden Änderungen sind am 1. März 2020 bezüglich der Grundsicherung in Kraft getreten:

- Wer ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.09.2020 einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.

- In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.

- Kinderzuschlag (KiZ) als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten etwa von selbstständigen Eltern entsteht so schneller ein Anspruch.

Wir in der Parlamentarischen Linke der SPD-Bundestagsfraktion haben uns für eine temporäre Erhöhung des Regelsatzes mit 100 Euro im Monat ausgesprochen (https://www.parlamentarische-linke.de/positionspapier-unser-weg-aus-der-corona-krise/). Bei den Verhandlungen mit unseren Koalitionspartnern war es aber klar, dass diese Forderung nicht realisiert werden kann. Der Zuschlag auf eine Erhöhung der Grundsicherung wurde im Bundesrat von der Mehrheit der Bundesländer abgelehnt.

Weiterhin wurde unter anderem mit dem Sozialschutzpaket II festgeschrieben, dass der Zugang zu einem warmen Mittagessen in der Schule oder der Kita für Kinder aus bedürftigen Familien weiterhin gesichert bleiben muss. Im Sozialschutzpaket II wurde auch geregelt, dass das Essen in den Kommunen durch Lieferungen nach Hause oder die Möglichkeit zur Abholung bereitgestellt wird.

Als letzter Punkt möchte ich noch die Maßnahmen im Konjunkturpaket erwähnen. Mit dem Kinderbonus in Höhe von 300 Euro und der befristeten Mehrwertsteuersenkung unterstützen wir Familien mit kleinen Einkommen, denn der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag oder Wohngeld angerechnet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen