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Frage von Patrick S. •

Frage an Ulli Nissen von Patrick S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Nissen,

die Lufthansa und andere Luftverkehrsunternehmen befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage. Nichtsdestotrotz begehen einige dieser Unternehmen fortgesetzten Rechtsbruch, indem erhaltene Zahlungen für nicht durchgeführte/abgesagte Flüge bis heute einfach nicht rückerstattet werden. Bei Flugbuchungen ist es im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen üblich, diese im Voraus zu bezahlen. Damit sind die Kunden in der absolut schwächeren Position, zudem scheint es so, dass die Bundesregierung diesen Rechtsbruch toleriert (zumindest untätig bleibt), die Gerichte insoweit überlastet sind, dass selbst Firmen wie Flightright etc. die Rechte der Kunden nur schwer und schon gar nicht zeitnah durchsetzen können.
Zusammenfassend muss man also festhalten, dass Vorauszahlungen die Kunden in eine faktisch rechtlose Position bringen, da ja Rechtsbrüche nicht geahndet werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn dieses Beispiel könnte ja Schule machen - spätestens in einer weiteren Corona-Welle oder in der nächsten Krise.
Meine Frage nun an Sie: Was gedenkt der Gesetzgeber gegen dieses Missverhältnis und für ausgleichenden Kundenschutz zu tun – und falls die Antwort „nichts“ lautet – warum nichts?

Freundliche Grüße
P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Juni 2020.

Es tut mir sehr leid, dass Sie offensichtlich so viel Ärger mit einer Fluggesellschaft haben. Unser Rechtssystem bietet umfangreiche Möglichkeiten zu seinem Recht zu gelangen. Ich kann hier nur grundsätzlich empfehlen: "Wer schreibt, der bleibt!" Bitte schreiben Sie ihre Fluggesellschaft an und setzen Sie einen Termin für die Rückerstattung.

Weitere Hinweise finden Sie bei den Verbraucherzentralen, zum Beispiel unter:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/flug-annulliert-wegen-corona-wenn-das-ticket-nicht-erstattet-wird-46907

Gesetzlich ist alles hinlänglich geregelt.

Ich hoffe, dass diese Antwort für Sie hilfreich war.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen, MdB