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Frage von Johannes M. •

Frage an Ulli Nissen von Johannes M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Nissen,

als Vorsitzende des AK Fluglärm wende ich bezüglich der Petition 69224 zur Verbesserung des Fluglärmschutzes an Sie. Als betroffener Anwohner des Frankfurter Flughafens werde ich bei Ostwetterlage regelmäßig um 5.oo Uhr durch Fluglärm aus dem Schlaf gerissen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Schutzwürdigkeit der Nacht betont hat und daher den Ausbau mit der Auflage eines Nachtflugverbots von 23.oo Uhr bis 5.oo Uhr versehen hat, gibt es keine gesetzliche Verankerung eines Nachtflugverbots. Der vom Gericht geforderte besondere Schutz der Randzonen von 22.oo Uhr bis 23.oo Uhr und von 5.oo Uhr bis 6.oo Uhr wird in der Praxis nicht umgesetzt. Die Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die systematisch gegen das Nachtflugverbot verstoßen sind unzureichend, da mögliche Bußgelder so gering sind, dass ein Verstoß wirtschaftlich sinnvoller sein kann als sich an die Verordnung zu halten. Die vom Flughafenbetreiber Fraport mitfinanziert Studie zur Auswirkung von Fluglärm (NORAH Studie) bestätigt die Gesundheitsgefahren durch Fluglärm.

Meine Frage: Werden Sie sich für ein Nachtflugverbot von 6.oo Uhr bis 22.oo Uhr einsetzen?

Falls nein:
Wie begründen Sie dies Ihrer Abwägungsentscheidung vor dem Hintergrund des Art. 2 Abs.2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit)? Wie begründen Sie die Ablehnung auch vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) unter folgendem Aspekt: Das Bundesimmissonsschutzgesetz sieht eine Nachtruhe von 22.oo bis 6.oo Uhr vor. Nur Fluglärm ist begünstigt. Damit hängt Lärmschutz von der Frage ab, ob jemand am Flughafen wohnt oder nicht. Medizinisch ist gerade Fluglärm besonders problematisch.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johannes Mohr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich persönlich bin für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Wenn es nach mir ginge, hätten wir ein echtes, bundesweit geltendes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Aber leider gibt es zur Zeit keine parlamentarische Mehrheit für ein solches bundesweites Nachtflugverbot.

Um das Thema dennoch parlamentarisch voranzutreiben, haben wir im Deutschen Bundestag einen interfraktionellen Parlamentskreis Fluglärm gegründet. Unser erklärtes Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger besser vor Fluglärm zu schützen.

Das zur Zeit geltende Nachflugverbot in Frankfurt von 23 bis 5 Uhr wird leider immer häufiger ausgehebelt. Zuständig ist hier die Fraport und die hessische Landesregierung. Wir haben uns vom Parlamentskreis Fluglärm gemeinsam an die Fraport gewandt. Das jetzt geltende Nachtflugverbot muss eingehalten werden und die Bußgelder maßgeblich erhöht werden. Dazu habe ich auch mehrere Mitteilungen an die Presse herausgegeben. Sie finden meine zahlreichen Aktivitäten für einen besseren Schutz vor Fluglärm auf meiner Internetseite: www.ulli-nissen.de.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erarbeitet zur Zeit den Bericht zur Evaluation des Fluglärmgesetzes. Dieser befindet sich in der Ressortabstimmung. Wann er im Kabinett vorgelegt wird ist noch ungeklärt. Es wird aber nach der parlamentarischen Sommerpause sein. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir den Bericht auch im Deutschen Bundestag beraten und die dort empfohlenen Maßnahmen auch umsetzen. Ich hoffe sehr, dass es uns im Zuge der Beratungen gelingen wird, die Lärmschutzgrenzen abzusenken, damit ein besserer Schutz vor Fluglärm erreicht werden kann.

Ich hoffe, dass diese Antwort für Sie hilfreich war.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen, MdB