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Frage von Matthias M. •

Frage an Ulli Nissen von Matthias M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ulli Nissen,

was ist Ihre Meinung zur Abmahnung als Instrument (im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht) und wie stehen sie zu den seit Jahrzehnten existierenden Abmahnwellen (z.B. Urheberrecht Musik durch DigiRights Solution oder Wettbewerbsrecht durch den IDO Verband) und dem Missbrauch durch Abmahnung?

Welche Anstrengungen zur Beseitigung des Missbrauchs durch Abmahnung vor allem der Zweckentfremdung als Geschäftsmodell unternehmen Sie, um Bürger, Händler und Gewerbetreibende zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Frankfurter Nordend

Matthias Medinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 12. April 2018 über abgeordnetenwatch, mit der Sie mir Ihr Anliegen zu missbräuchlichen Abmahnpraktiken mitteilen.

Die SPD nimmt dieses Anliegen ernst und setzt sich in diesem Kontext seit Jahren für Verbesserungen im Wettbewerbsrecht ein.

Die Abmahnung als legitimes und wichtiges Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung soll –auch nach Wertung von Verbraucherverbänden- nicht als solches auf den Prüfstand gestellt werden. Die SPD teilt diese Auffassung und hält Abmahnungen grundsätzlich für unerlässlich in einem fairen Wettbewerb, jedoch nur insoweit hinter ihnen ein berechtigtes Interesse zur Rechtsverfolgung steht, keinesfalls die bloße Absicht Gewinn zu erzielen oder zugunsten eines Geschäftsmodells zu handeln.

Wir möchten nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher sondern auch kleine Händlerinnen und Händler vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen, da diese sich ansonsten einer fortwährenden Bedrohung ausgesetzt sehen und in Folge dessen in ihrer Geschäftsfreiheit eingeschränkt werden. Dies kann dazu führen, dass sie ein Geschäftsvorhaben nicht antreten, aufgeben oder hierdurch in ihrer Existenz bedroht werden. Bereits bei dem 2013 von CDU/CSU und FDP eingebrachten Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken haben wir Maßnahmen zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen gefordert, damals mit Blick auf Abmahnungen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich des Urheberrechts. Die Interessenlage ist heute wie damals gleich.

Deshalb hat die SPD im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU vereinbart, dass sie den Missbrauch des Abmahnrechts durch geeignete Maßnahmen künftig verhindern will. Insofern bedarf es Anpassungen im Regelwerk des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hierzu soll beispielsweise der fliegende Gerichtsstand (§14 Abs.2 UWG) beschränkt werden. Ziel ist, die gesetzlichen Regelungen so zu fassen, dass sie keinen Anreiz mehr bieten Abmahnungen nur zu versenden, um Einnahmen durch Gebühren zu erlangen. Um dies zu erreichen, muss eine wirksame Deckelung der Abmahnkosten vorgenommen werden. Die Regelung muss hierzu im Gerichtskostengesetz verankert werden, um auch eine Deckelung in gerichtlichen Streitigkeiten zu gewährleisten. Zudem muss für die Streitwertobergrenze ein klarer Anwendungsbereich ohne Ausnahmeregelung normiert werden.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde in der letzten Legislaturperiode evaluiert, der Evaluierungsbericht am 23. März 2017 vorgestellt. Die SPD wird das Anliegen zur Verhinderung des Missbrauchs von Abmahnungen weiter verfolgen und die genannten Lösungsvorschläge einbringen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen, MdB