Frage an Ulli Nissen von Löffler N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Nissen,
das Verkehrs- und Umweltministerium haben dem Bundesrat kürzlich einen Verordnungsentwurf vorgelegt, um die geltenden Straßenverkehrsvorschriften zu ändern (StVO §23, „Handy Verbot am Steuer“). Das „Handy Verbot“ soll künftig umfassend auf eine große Zahl elektronischer Geräte ausgeweitet werden. Bisher waren nur Mobil- und Autotelefone betroffen. Die Bedienung von Funkgeräten während der fährt ist derzeit erlaubt.
Ein wie durch die Drucksache 424/17 vorgeschlagenes Verbot der Bedienung von Kommunikationselektronik sehe ich als Funkamateur sehr kritisch. Auch CB-Funk könnten betroffen sein. Beide Funkanwendungen haben sich in der Vergangenheit zur Risikenabwehr (automatische CB-Baustellen-Warner der Autobahnmeistereien, aktuelle Stau- und Wetterinformation im Straßenverkehr) und zum Absetzen von Notrufen (persönliche Erfahrung) sehr bewährt.
Gerade der Amateufunkdienst bietet die Möglichkeit, von jedem Punkt in Deutschland Notrufe und Warnungen (z.B. Unwetter, Staulagen) regional bis weltweit absetzen zu können. Die Netzabdeckung von Relaisfunkstationen auf Amateurfunkfrequenzen ist entlang der Autobahnen fast flächendeckend und die Bedienung eines Funkgerätes während der Fahrt bedarf grundsätzlich weniger Aufmerksamkeit als die eines Mobilfunktelefons; u.a. weil es sich um eine simplex Verbindung handelt und kein emotionaler Zwang zur Antwort besteht.
Wie stehen Sie zum sich abzeichnenden Verbot der Bedienung von Funkgeräten am Steuer; auch im Hinblick auf die sicherheitsfördernde Aspekte des öffentlichen (CB-) Funks und des lizensierten Amateurfunkdienstes? Es sind auch die zu erwartenden Auswirkungen auf die Berufsausübung von Taxiunternehmen, Fahrschulen, das Baugewerbe und öffentliche Dienste (ÖPNV, Grünflächenamt, Entsorgungsservice, etc.) zu berücksichtigen. All jene sind Funkanwender im Straßenverkehr, welche in Zukunft von den Änderungsvorschlägen stark eingeschränkt werden würden.
Freundliche Grüße,
Niklas Löffler, DK1DE
Sehr geehrter Herr Löffler,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.
Die Verordnung, auf die Sie sich beziehen, ist allein im Deutschen Bundesrat beraten worden. Dem Deutschen Bundestag, dem ich angehöre, ist die Verordnung nicht vorgelegt worden.
Auf Bitten der Bundesregierung wurde die Verabschiedung der Verordnung am 7. Juli 2017 von der Tagesordnung des Deutschen Bundesrates abgesetzt. Damit hat die Bundesregierung die Verordnung zurückgezogen. Dies lag jedoch nicht am CB-Funk, sondern an der Rettungsgassen-Problematik, die in dieser Verordnung ebenfalls behandelt wird.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hatte zuvor beschlossen, dass es Übergangsfristen für den CB-Funk in LKW geben solle. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Verbot der Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln während der Fahrt soll für CB-Funkgeräte erst in drei Jahren gelten.
CB-Funk ist im LKW ein wichtiges Arbeitsmittel. Auch Sicherheitsdurchsagen der Verkehrsbehörden werden auf diesem Weg weitergegeben. Mit dem einfachen Telefonieren mit dem Smartphone hat das nichts zu tun. Dennoch, zum Sprechen müssen die Fahrenden noch immer das Mikrofon in die Hand nehmen.
Deshalb müssen jetzt Freisprecheinrichtungen für CB-Funk entwickelt werden, die den professionellen Ansprüchen genügen. Bisher gibt es diese mit der notwendigen Funktionalität noch nicht. Stehen solche Geräte zur Verfügung müssen die Fahrzeuge entsprechend umgerüstet werden. Die SPD wird sich dafür einsetzen, dass diese Maßnahme über die De-Minimis-Förderung unterstützt wird.
Solange die Bundesregierung jedoch keine Neufassung der Verordnung vorlegt, bleibt alles wie bisher.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Ulli Nissen, MdB
Anmerkung der Redaktion
Aufgrund technischer Probleme konnten auf abgeordnetenwatch.de zwischen dem 13.07.2017 - 19.07.2017 leider keine Antworten eingestellt werden. Wir möchten Sie bitten, die Umstände zu entschuldigen