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Ulli Nissen
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Frage von Dorothea K. •

Frage an Ulli Nissen von Dorothea K. bezüglich Verkehr

Liebe Frau Nissen:

So, wie ich sie kennengelernt habe, bin ich ja ziemlich sicher, wie sie morgen abstimmen. Aber: Gibt es in Ihrer Fraktion auch Befürworter der Autobahnprivatisierung?

Herzliche Grüße
Ihre Dorothea Korn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Korn,

vielen Dank für Ihre freundliche Frage zur so genannten Autobahnprivatisierung und Ihr Engagement in der Sache.

Der Deutsche Bundestag hat das Bund-Länder-Reformpaket am 1. Juni 2017 verabschiedet. Mit dem Reformpaket hat der Deutsche Bundestag eine Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen auf den Weg gebracht. Im Parlamentarischen Verfahren ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, wichtige Änderungen am ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf durchzusetzen:

1. Gesamtpaket völlig unterschiedlicher Regelungsbereiche wurde verabschiedet

Zunächst ist zu beachten, dass der Bundestag über ein Regelungspaket zu entscheiden hatte, das im Vorfeld bereits zwischen allen Ministerpräsidenten und der Bundesregierung abgestimmt worden ist. Da die Länder in den Finanzbeziehungen Erleichterungen durch den Bund erfahren haben, haben sie im Gegenzug zugestanden, ein Stück ihrer Kompetenz im Bildungsbereich wieder an den Bund zu geben und in diesem Zusammenhang auch Bau, Planung und Verwaltung von Bundesstraßen bzw. Autobahnen dem Bund zu übertragen. Diese Verhandlung auf einer von der Verfassung nicht vorgesehenen Ebene zwischen Länderregierungen und Bundesregierung halte ich für äußerst kritikwürdig. Die Beratungen des Bundestages wurden deutlich dadurch erschwert, dass die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundesregierung ein Gesamtpaket völlig unterschiedlicher Regelungsbereiche verabschieden, die im Parlament faktisch nicht mehr entkoppelt werden können.

2. Dringend benötigte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses beschlossen

Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses begrüße ich ausdrücklich. Sie war längst überfällig. Für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder stellt es einen wichtigen Fortschritt dar, dass berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Erweiterung des Anspruches auf staatliche Unterstützung erfahren. Die Altersgrenze wird von jetzt 12 Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung von maximal sechs Jahren abgeschafft. Berufstätige Alleinerziehende werden so zum 1. Juli mehr Geld in der Tasche haben. Dieses wird dazu führen, dass die Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser bewältigt werden kann.

3. Mehr Geld für Bildungsinvestitionen beschlossen

Ein großer Erfolg ist auch das Aufbrechen des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Der Bund wird in die Lage versetzt, 3,5 Mrd. Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitzustellen. Eine vollständige Abschaffung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich bleibt ein wichtiges Ziel sozialdemokratischer Politik. Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Das ist aber zwischen den Koalitionspartnern umstritten.

4. Verwaltung der Bundesautobahnen in Bundeshand – Gründung einer Infrastrukturgesellschaft

In der Fassung des Regelungspaketes, die in erster Lesung im Parlament beraten wurde, haben sich die Länder in Artikel 90 des Grundgesetzes verpflichtet, u.a. die Verwaltung der Bundesautobahnen an den Bund zu geben. Ferner war vorgesehen, dass der Bund sich dafür einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen könne. Bereits in dieser Fassung war geregelt, dass das Eigentum des Bundes an den Autobahnen und Bundesstraßen unveräußerlich ist. Allerdings befürchteten viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang, dass private Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft zumindest mittelbar eine Privatisierung durch die Hintertür erreichen könnten. Die Verlautbarungen aus Bundesfinanzministerium und Bundesverkehrsministerium verstärkten diesen Verdacht. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und der Bundesrechnungshof kritisierten das Vorhaben scharf. Die Gewerkschaft ver.di problematisierte insbesondere Fragen beim Personalübergang.

Nach wochenlangen Verhandlungen lag bei der Abstimmung nun eine Ergänzung des Verfassungstextes vor, der eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausdrücklich ausschließt. Zudem ist es gelungen, dass alle wechselbereiten Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen der Länder vom Bund übernommen und grundsätzlich dort eingesetzt werden, wo sie bisher arbeiten. Die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ist verpflichtet, Tarifverträge für alle Beschäftigen abzuschließen.

Dennoch gingen mir die Regelungen zur Eingrenzung der Privatisierung bei den Bundesstraßen nicht weit genug. Wesentliche Regelungen zur Eingrenzung werden in Artikelgesetzen geregelt, diese können bei anderen Mehrheiten im Parlament geändert werden. Auch gehen mir die Regelungen zu den sogenannten Öffentlichen Privaten Partnerschaften (ÖPP) nicht weit genug.

Deshalb habe ich bei den Grundgesetzänderungen in Artikel 90 und 143e mit Nein gestimmt.

Dem Gesamtpaket jedoch habe ich zugestimmt. Für mich überwiegt das Interesse an der Reform des Unterhaltsvorschusses, das Interesse an erheblichen Bildungsinvestitionen und das Interesse an der Neuordnung der Bund-Länder Finanzen gegenüber der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft, die die Auftragsverwaltung für Bundesstraßen übernehmen soll.

Es gab am 01. Juni 2017 insgesamt neun Namentliche Abstimmungen zum Paket der Bund-Länder-Reform. Das Protokoll über das Abstimmungsverhalten wird unter folgendem Link im Internet einzusehen sein:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18237.pdf

Zu Ihrer weiteren Information siehe unter: http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-hat-bund-laender-finanzreform-durchgesetzt

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen, MdB