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Frage von Uwe H. •

Frage an Ulli Nissen von Uwe H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Nissen

Schon vor den schrecklichen Ereignissen der jüngsten Tage fragte ich mich, wie leicht es für ausländische Geldgeber ist, Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland zu finanzieren und ob bzw. wie effektiv dies kontrolliert wird. Solche Geldflüsse können Ziele verfolgen, welche Staat und Gesellschaft schaden und destabilisieren.
Schaut man sich im benachbarten Ausland um, so konnte man vor einem halben Jahr die Neufassung des Islamgesetzes in Österreic verfolgen, die ausdrücklich Fremdfinanzierung regelt und weitgehend unterbindet, und somit eine viel stärke Bindung an die österreichische Gesellschaft zu erzielen versucht. Ähnliche Motive, wenn auch medial viel stärker als diktatorische Gleichschaltung dargestellt, sind im russichen "Agentengesetz" von Juli 2012 und dessen Verschärfung Juni 2014 zu erkennen. In beiden Fällen ist der politische Wille zu einer starken Kontrolle äußerer Einflüsse sichtbar. Ich denke, dass dies im Grundsatz keine schlechte Absicht darstellt.
Wie wird diese Absicht hierzulande geregelt? Ich denke, dass die aktuell starke humanitär und wirtschaflich motivierte Zuwanderung aus anderen Kulturen die Kontrolle ausländischer Geldströme viel stärker notwendig macht zur Verhinderung von Parallelgesellschaften, Extremismus, und Terror.
Vielen Dank und freundliche Grüße vom Sachsenhäuser Mainufer,

Uwe Huber.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. November 2015.

Wir haben bereits im April 2015 einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag (18/4087) verabschiedet, der die Resolution „Foreign Terrorist Fighters“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umsetzt. Das Gesetz ist seit Mai 2015 in Kraft.

Die Gesetzesvorlage schafft zur Trockenlegung terroristischer Finanzquellen einen eigenständigen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung. Damit wird einer Forderung der bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angesiedelten Financial Action Task Force (FATF) entsprochen. Die Finanzierung des Reisens zu terroristischen Zwecken wird ebenfalls durch einen neuen Tatbestand unter Strafe gestellt. Weiterhin sieht das Gesetz vor, das Strafgesetzbuch um eine weitere Vorbereitungshandlung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat – das Reisen in terroristischer Absicht – zu ergänzen: Danach soll künftig bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu begehen.

Mit dem Bundeshaushalt 2016 setzen wir zusätzlich ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Terrorismus. Es gibt einen deutlichen Personalaufwuchs beim Generalbundesanwalt. Die Strafverfolgung islamistisch-fundamentalistisch oder rechtsradikal motivierter Täter wird so effektiver und kann auch mit den Bundesländern besser koordiniert werden.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit herzlichen Grüßen

Ulli Nissen, MdB